Umsatzsteuerpflicht bei freien Vermittlern muss beachtet werden
Das Magazin für Anlageberatung Fonds Professionell meldete am 15. Oktober 2014 in seiner Online-Ausgabe, dass Finanzvertriebe, die mit Untervermittlern arbeiten, bei der Gestaltung ihrer Vertriebsvereinbarungen und deren Durchführung sehr genau auf die Einhaltung der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung achten müssen. Anderenfalls kann es existenzbedrohend teuer werden, wie Rechtsanwalt Dietmar Goerz von der Berliner Anwaltskanzlei Wirth-Rechtsanwälte in einem Kommentar ausführt. Denn die bei Finanzdienstleistungen übliche Umsatzsteuerbefreiung gelte nicht uneingeschränkt.