Vema: Honorarberatung ist sozial unverträglich
Am 20. November 2014 berichtete das Kapitalanlagemagazin Asscompact in seiner Online-Ausgabe, dass laut der Vema Maklergenossenschaft e.G., die Honorarberatung nicht flächentauglich sei. Auch sei die deutsche Bevölkerung nicht bereit, für die Vermittlung klassischer Versicherungsprodukte ein Honorar zu bezahlen. Auf Honorarbasis würden sich nur noch vermögende Kunden beraten lassen können, während der Normalbürger in Sachen Vorsorge und Absicherung außen vor bliebe. Zudem unterstellt die Vema Politikern und Verbraucherschützern, dass sie den Berufstand des Versicherungsmaklers nicht erfassen. Ständig würde der Gesetzgeber das Berufsbild der an Versicherungen gebundenen Vertreter mit dem der Versicherungsmakler verwechseln. Makler hätten heute die Rolle des „Versicherungsmarktwächter“, so der Maklerverbund. Die Sachkunde dafür hätten sie öffentlich-rechtlich nachgewiesen und seien von den Industrie- und Handelskammern für ihre Tätigkeit zugelassen.