Vertriebe und Emittenten der Sachwertbranche müssen gemeinsam agieren!
Es wird sicherlich nicht zu Kuschelveranstaltungen kommen, wenn Vertriebe und Produktanbieter künftig zwangsweise zusammensitzen, um das richtige Anlageprodukt zu definieren. Die neuen MiFID-Regularien verlangen Konsens bei der Abwägung von Kosteninformationen, Zielmarktdefinition, Vermeidung von Interessenkonflikten und anderen Pflichten, um Transparenz und Klarheit der Offerte zu erzeugen.
Geeignet für den richtigen Anleger muss alles sein. Das ist die Messlatte. EXXECNEWS hat sich in Ausgabe 01-02/2020 bei den Produktanbietern erkundigt und diese Fragen gestellt: (1) Wie beurteilen Sie diese Entwicklung? (2) Werden sich Vertriebe weiter spezialisieren insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu bestimmten/verschiedenartigen Kundengruppen?
Herausgeber Dr. Dieter E. Jansen schreibt im Leitartikel: „ ‚Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern…‘ - der Rütlischwur ist vielleicht ein wenig hochgegriffen, wenn gefragt wird, wie die Vorgaben von Gesetz und Rechtsprechung umgesetzt werden sollen, die festlegen, dass Berater und Anlageemittenten intensiver zusammenarbeiten müssen in Sachen Anlageprodukt. Rechtsanwalt Professor Thomas Zacher beschreibt dieses Rechtspostulat so: „Der Anlegerschutz wird zeitlich vorgelagert, es findet nicht nur mehr am Point of Sale, sondern schon bei der Produkterstellung statt. Insbesondere muss seitens des Emittenten sichergestellt werden, dass der Vertrieb sich an das vorgesehene Produktfreigabeverfahren hält, ferner muss auch eine laufende Überwachung des Vertriebes stattfinden“.
Was sind die Ergebnisse einer solchen Zusammenarbeit? Verbesserter Anlegerschutz, höhere Platzierungsergebnisse, höhere Einkommen der Berater und Vermittler, höhere Anlegerzahlen, gesteigertes Bewusstsein in der Öffentlichkeit, dass diese Branche die echte Alternative zu dem Null-Zins-Anlagesortiment der Banken ist. Das wäre die eine Säule künftiger tragender Wachstumsdaten dieser Branche. Die zweite wäre die intensive Unterstützung der Vermittler/Berater bei der Umsetzung der Postulate, die BGH und MiFID zum Stichwort „Plausibilitätsprüfung“ von Anlagevorschlägen formulierten: 1) Berater/Vermittler müssen alles kennen, was ihre Produktanbieter veröffentlichen. 2) Sie müssen hinterfragen, was ihnen im Prospektmaterial „spanisch“ vorkommt. 3) Sie müssen verfolgen, was in der Öffentlichkeit über Markt und Produktpartner berichtet wird. 4) Sie können diese Pflichten nicht delegieren.“
„Neben guten Rahmenbedingungen ist ein Markt nur dann zukunftsträchtig, wenn es viele, besser sehr viele Marktpartner gibt, eine gesunde Konkurrenzsituation und hohe, wachsende Nachfrage nach den Produkten des Marktes. Produktanbieter gibt es zahlreiche, die Nachfrage nach attraktiven Renditen ist unendlich. Bleibt die Frage, ob die Marktpartner so zuversichtlich sind, dass ihr Markt auch wachsen wird. Dieser Frage sind wir nachgegangen. Wir haben 201 Lageberichte von AIF (mehr gibt es bislang nicht), alle Lageberichte von KVGen und alle Veröffentlichungen von Sachwertanbietern durchgearbeitet, um die Platzierungserwartungen 2019 zu ermitteln.
Wir wollten zu dieser Ausgabe schon mitteilen, wie das Platzierungsjahr 2019 wohl gelaufen ist. 60 Prozent der KVGen haben ihre Platzierungen rechtzeitig publiziert. Die zu erwarteten Ergebnisse der Emittenten, die noch nicht gemeldet haben, haben wir aus Lageberichten und anderen Veröffentlichungen (Zwischenberichte) hochgerechnet oder geschätzt.
Das Jahr 2019 wird ein AIF-Platzierungsergebnis von wohl knapp unter 1,5 Milliarden Euro erbringen. Das ist rund 50 Prozent mehr als 2018.
Dazu kommen die Platzierungen der Vermögensanlagen. Diese sind rückläufig. Insgesamt schätzen wir das Platzierungsvolumen 2019 auf rund 2,0 Milliarden Euro (davon Vermögensanlagen rund 500 Millionen Euro).
Wenn ich die Antworten der Emittenten auf den folgenden Seiten insgesamt würdige, dann ist es wohl berechtigt festzustellen, dass 2020 ein weit besseres Platzierungsjahr werden wird, als es 2019 war.“