AIF Kapitalverwaltung: Neu-Ausrichtung der KVG schreitet planmäßig voran

Die ehemals als Flex Fonds Invest firmierende AIF Kapitalverwaltungs-AG (KVG) wird die in 2017 begonnene Neu-Ausrichtung der Gesellschaft auf das institutionelle Geschäft fortsetzen. Dazu hat die Gesellschaft in diesem Jahr einen bereits in 2017 gestellten Antrag zur Erweiterung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb um die erlaubte Assetklasse „Wertpapiere" wiederaufleben lassen. Ferner befindet sich die KVG in Vorbereitung auf eine Erweiterung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb um offene Spezialfonds als erlaubte Anlagevehikel. Das schreibt die AIF Kapitalverwaltungs-AG in ihrem Lagebericht zum 31. Dezember 2017.

Im Geschäftsjahr 2017 hat die KVG die Platzierung des Immobilien-AIF „Flex Fonds Select 1“ fortgesetzt. Begonnen wurde mit dem Vertrieb am 1. Juli 2016. Bis zum Jahresende 2017 konnte die mit dem Vertrieb beauftragte PF Private Finance Vermittlungsgesellschaft von Vermögensanlagen rund 3,83 Millionen Euro Eigenkapital für den Publikums-AIF platzieren. Mit dem Verlauf der Einwerbung des Eigenkapitals ist die KVG „nicht zufrieden“. Daher finde ein enger Austausch mit der beauftragten Vertriebsgesellschaft statt, wie die aktuelle Vertriebsleistung gesteigert und die geplanten Neu-Produkte am Markt platziert werden können.

Nach Auffassung des Vorstands ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts „weiterhin zufriedenstellend“. Die KVG erzielte in 2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von rund 228.300 Euro (Vorjahr: 283.500 Euro). In den folgenden zwei Jahren werden sich Ertrags- und Aufwandsströme der KVG laut Lagebericht weiter verstetigen. Die avisierten Produktentwicklungen werden im Unternehmen weitere Impulse setzen.

Am 23. August 2017 erhielt die AIF Kapitalverwaltungs-AG von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die beantragte Erweiterung der Zulassung zum Geschäftsbetrieb. Der Gesellschaft ist es nunmehr im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung erlaubt, Beteiligungen an Unternehmen einzugehen, die nicht zum Handel an einer Börse oder in einem organisierten Markt einbezogen sind. Ferner darf sie Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB vergeben. Die sonstige Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb blieb unverändert bestehen.

Quelle: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 AIF Kapitalverwaltungs-AG

Die AIF Kapitalverwaltungs-AG (ehemals Flex Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft) wurde im Jahr 2013 als Service Kapitalverwaltungsgesellschaft gegründet. Sie bietet als Dienstleistungsunternehmen die Konzeption und das Portfolio- & Risikomanagement von alternativen Investmentfonds für die Assetklassen Immobilien, Erneuerbare Energien und Private Equity / Mezzanine an. (TH1)

www.aif-ag.de

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