BaFin bemängelt fehlende asuco-Prospekte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte einen Hinweis, nachdem es „Anhaltspunkte dafür (gäbe), dass die asuco Vertriebs GmbH in Deutschland Vermögensanlagen in Form von nachrangigen Namensschuldverschreibungen der asuco Immobilien-Sachwerte GmbH & Co. KG öffentlich anbietet. ... Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.“ asuco ist marktführend im Zweitmarkt-Angebot von geschlossenen Fonds. DFPA bat asuco-Geschäftsführer Dietmar Schloz um eine Stellungnahme.

Dietmar Schloz teilt mit: „Der BaFin-Warnhinweis kam für uns völlig unerwartet. Der Warnhinweis ist unseres Erachtens aus Sicht der BaFin nachvollziehbar. Schließlich gab es ein Angebot für zwei Vermögensanlagen, für die keine Verkaufsprospekte vorliegen. Da die Anleihebedingungen nicht im Internet verfügbar waren, hätte die BaFin ausschließlich bei Lektüre der Kurzinformation erkennen können, dass die Angebote maximal an 20 Anleger vertrieben werden, die aufgrund der Ausnahmeregel des Vermögensanlagengesetzes von einer Prospektpflicht ausgenommen sind.

Bei den von der BaFin genannten zwei 20er Angeboten der asuco gibt es zahlreiche abweichende Merkmale hinsichtlich Startzeitpunkt für die Teilnahme am Wertzuwachs, Mindestzeichnungssumme, weiche Kosten, laufende jährliche Kosten, Bestandsprovision, erfolgsabhängige Vergütung bei Fälligkeit, Schwellenwert für die erfolgsabhängige Vergütung, Zeitpunkt für Auszahlung von Zusatzzinsen, Höhe des maximalen Zusatzzinses, Laufzeit sowie Laufzeitverlängerungsoptionen. Es handelt sich daher um zwei völlig unterschiedliche Vermögensanlagen.

20er Angebote werden von der asuco auch nur auf Basis eines konkreten Wunsches eines Vertriebspartners nach einer „eigenen“ Vermögensanlage mit „eigenen von ihm vorgegebenen beziehungsweise verhandelten Merkmalen“ emittiert. Das heißt, dass die von der asuco angebotenen 20er Angebote Ausnahmefälle sind und erfolgen nicht zwingend zeitlich hintereinander, sondern können auch parallel zum Vertrieb angeboten werden. Sie unterscheiden sich wie dargelegt auch nicht nur minimal voneinander und stehen nur dem jeweiligen Vertriebspartner zum Vertrieb zur Verfügung.

Wir stehen mit der BaFin in Kontakt und hoffen, dass die BaFin nach Aufklärung durch uns den Warnhinweis wieder zurückzieht." (DFPA/ljh)

Die Asuco Fonds GmbH mit Sitz in Oberhaching (bei München) ist ein im Jahr 2009 gegründetes inhabergeführtes Emissionshaus, das sich auf geschlossene Zweitmarkt-Immobilienfonds spezialisiert hat.

www.asuco.de

 

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