Basisinformationsblatt: Verwirrung statt Klarheit

amtliche BIB-Mustervorlage, Bild: Franke Bornberg

Eine knappe und verständliche Übersicht über die Kapitalanlage soll es bieten, das Basisinformationsblatt (BIB) und den dicken Verkaufsprospekt auf maximal drei DIN-A4-Seiten komprimieren. Der Zweck sei, Privatanlegern den Vergleich unterschiedlicher Kapitalanlagen zu erleichtern. Ziel verfehlt, wie die EXXECNEWS-Tabelle in dieser Ausgabe zeigt. Und es lässt Anlageberater bei der ihnen obliegenden Plausibilitätsprüfung im Regen stehen.

Für „PRIIPs“, Packaged Retail and Insurance Based Investment Products (deutsch: verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten), wie Alternative Investmentfonds (AIF), die an Privatanleger und semi-professionelle Anleger vertrieben werden, ist die Erstellung eines Basisinformationsblattes rechtlich zwingend erforderlich. Aktuelle gesetzliche Grundlage ist die „Delegierte Verordnung (EU) 2021/2268 der Kommission vom 6. September 2021“, die auch eine verbindliche Mustervorlage für das dreiseitige BIB vorsieht.

Privatanlegern sollen „verständliche, nicht irreführende und für die verschiedenen Arten von PRIIP relevante Informationen“ bereitgestellt werden. „In einfachen Worten formulierte Offenlegung zusätzlicher Einzelheiten zu den Annahmen“ zu den Performance-Szenarien „sollen das Risiko unangemessener Erwartungen hinsichtlich möglicher künftiger Renditen verringern.“ So die einleitenden Erwägungen der Delegierten Verordnung. In der Mustervorlage für das BIB und heute auch in jedem BIB zu lesen steht zum Zweck: „Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen Produkten zu vergleichen.“

 

Ziel: Verständliche Informationen – Fehlanzeige

Was in einem oft rund 100-seitigen Verkaufsprospekt über die Art und Ziele der Anlage, über Laufzeit, Renditen, Risiken, Kosten und vieles mehr ausführlich berichtet wird, muss auf maximal drei Seiten zusammengepfercht werden, um den schnellen Überblick zu ermöglichen. Verständliche, einfache Worte sind dabei Fehlanzeige. Vielmehr herrscht die für Laien oft schwer verständliche technisch-bürokratische Sprache vor. Damit auf diese drei Seiten möglichst viel hineingepresst werden kann, wird eine möglichst kleine Schrift gewählt – als ob die Lobbyisten der europäischen Optikerverbände Pate gestanden hätten: Der Wunsch nach einer neuen Brille oder Lupe kommt schnell hoch.

Ziel: Offenlegung der Annahmen zu Performance-Szenarien – Fehlanzeige

Dargestellt werden vier Performance-Szenarien: neben einem Stress-Szenario die pessimistischen, mittleren und optimistischen Szenarien. Die verschiedenen Level der Szenarien sind selbsterläuternd. Was macht aber im Einzelfall ein pessimistisches oder optimistisches Szenario aus? Was sind die dafür getroffenen Annahmen, die von der Delegierten Verordnung geforderten „zusätzlichen Einzelheiten“? Auch hier Fehlanzeige.

Beispiel aus einem aktuellen BIB: „Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, bzw. über die Laufzeit der Fondsgesellschaft insgesamt an Ausschüttungen erhalten, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Das dargestellte pessimistische, mittlere und optimistische Szenario veranschaulicht jeweils eine sehr schlechte, durchschnittliche und sehr gute Wertentwicklung. Das Stressszenario zeigt, was Sie unter erheblich ungünstigen Marktbedingungen zurückbekommen könnten. – Die dargestellte Tabelle zeigt verschiedene mögliche Ergebnisse und ist kein exakter Indikator dafür, wie viel Sie zurückerhalten. Wie viel Sie zurückerhalten, hängt davon ab, wie sich der zugrunde liegende Wert bzw. die einzelnen Investitionen der Fondsgesellschaft entwickeln. Schlimmstenfalls können Sie Ihre gesamte Anlage verlieren.“

Ein weiteres Beispiel: „Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf nach vernünftigem Ermessen angemessenen und konservativen besten Schätzwerten und bestimmten Annahmen. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln. –  Das Stressszenario zeigt, was Sie unter extremen Marktbedingungen zurückbekommen könnten, wenn ab dem Jahr 2031 Auszahlungen an die Anleger wegfallen und die Immobilie mit einem 70 Prozent niedrigeren Veräußerungsergebnis für die Anleger im Vergleich zum Mittleren Szenario verkauft wird. Die Abweichungen der weiteren Szenarien im Vergleich zum Mittleren Szenario liegen in einem 15 Prozent niedrigeren (pessimistisch) bzw. 15 Prozent höheren (optimistisch) Veräußerungsergebnis für die Anleger.“

Prognostizierter Gesamtrückfluss Alternativer Investmentfonds (AIF): Tabelle aus EXXECNEWS 21

Ziel: Vergleichbarkeit unterschiedlicher Anlagen – Fehlanzeige

„Diese Tabelle zeigt, wie sich Ihre Anlage entwickeln könnte. Sie können diese Tabelle mit den Szenarien für andere Produkte vergleichen“, heißt es in einem BIB zu Erläuterung seiner Szenarien-Tabelle. Dieser Vergleich sei auch einer der Zwecke, die die Delegierte Verordnung in ihrer Mustervorlage betont.

Die EXXECNEWS-Tabelle über die Ablaufleistung aktueller AIF in dieser Ausgabe stellt veröffentliche Ergebnisse dieser Anlagen gegenüber. Es handelt sich jeweils um die aus den verschiedenen BIB entnommenen Angaben zu den mittleren Performance-Szenarien. Ein Vergleich? Nicht möglich. Zu unterschiedlich sind die verschiedenen Betrachtungszeiträume. Unbekannt sind die Ausgangswerte für die Performance-Betrachtung und die Annahmen, die den Szenarien zugrunde liegen. Hinzu kommt: Bei vielen AIF stehen die Investitionsobjekte während ihrer Platzierung noch nicht fest („blind pool“). Unter welchen Annahmen hier die Performance-Szenarien entstehen, bleibt offen.

Auch variiert die Ausgangsbasis der Performance-Szenarien: Einige Anbieter beziehen die prognostizierte Ablaufleistung auf das gezeichnete Eigenkapital ohne Agio, andere dagegen auf die Zeichnungssumme plus Agio, also auf den Betrag, den Anleger komplett aufwenden müssen. Einige – wie beispielsweise Habona – geben Nachsteuerrenditen an, wogegen andere die Steuern unberücksichtigt lassen, da sie als individuelle Kosten auf Anlegerebene angesehen werden.

 

Plausibilitätsprüfung – nicht möglich

Finanzdienstleister haben die von ihnen angebotenen Kapitalanlagen einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Ein zwischenzeitlich höchstrichterlich gefestigter Grundsatz der Anlageberatung. Nur: Wie kann ein Anlageprodukt auf Plausibilität – insbesondere hinsichtlich der möglichen Ergebnisse unterschiedlicher Performance-Szenarien – geprüft werden, wenn die zugrundeliegenden Annahmen nicht bekannt sind? Sind nur die Produkte „plausibel“, deren Ergebnisse sich irgendwie im Mittelfeld des Marktes bewegen und nur Ausreißer „unplausibel“? Die BIB lassen Anlageberater bei der ihnen obliegenden Plausibilitätsprüfung im Regen stehen.

 

Fazit

57 Seiten mit Vorschriften, Formeln und Tabellen umfasst die Delegierte Verordnung, die aktuell die BIB-Angaben normiert. Allerdings wird sie dem eigenen Anspruch nicht gerecht – insbesondere hinsichtlich des Vergleichs unterschiedlicher Anlageprodukte und damit der Transparenz des Marktes. Erst ein normierter, einheitlicher Betrachtungszeitraum bei den Performance-Szenarien und eine nachvollziehbare Angabe der den Szenarien zugrundeliegenden Annahmen würden das ermöglichen.

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