Bundesländer verdienen durch Steuerwettlauf am Immobilienboom
Die Bundesländer ziehen Haus- und Wohnungseigentümern das Eigenkapital aus der Tasche. Nicht nur Immobilienpreise und Finanzierungskosten steigen, auch die Steuern wurden in mehreren Bundesländern erhöht.
Historisch niedrige Zinsen machen den Erwerb von Immobilien zwar nach wie vor attraktiv, doch die steigenden Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer erschweren Interessenten die Eigentumsbildung und wirken investitionshemmend. „Der Erwerb von Wohneigentum ist ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge“, so Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher der Dr. Klein & Co. AG. „So bietet der Staat auf der einen Seite Anreize für Investitionen in das private Wohneigentum in Form von vergünstigten KfW-Programmen oder Wohn-Riester-Angeboten. Auf der anderen Seite haben in den letzten Monaten einige Bundesländer die Grunderwerbsteuer erhöht. Hessen und das Saarland sehen in den nächsten Monaten ebenfalls noch eine Anhebung vor. Dadurch erhöhen die Länder die finanziellen Hürden beim Immobilienerwerb“, wundert sich Gawarecki.
Ein bereits im Jahr 2012 im Auftrag der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) erstelltes Gutachten zeigt, dass der Steuerwettlauf der Länder vor allem zulasten junger Familien ausgetragen wird. Und das, obwohl die Städte und Gemeinden gerade auf deren Zuzug angewiesen sind. In der Regel sind es weniger Singles und Paare ohne Kinder als vielmehr junge Familien, die sich für den Erwerb einer Wohnimmobilie interessieren. „Außerdem treibt das natürlich auch die Mieten in die Höhe“, erläutert Gawarecki weiter. „Und das führt dann zum Ruf nach einer staatlichen Mietpreisbremse.“
Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb von unbebauten oder bebauten Grundstücken, von Gebäuden auf fremdem Grund (z.B. Ferienhäuser auf Pachtgelände) und von grundstücksgleichen Rechten wie Sondernutzungsrechten und Erbbaurechten erhoben. Ausnahmen von der Besteuerung erfolgen nur bei Erbschaften, Schenkungen oder Erwerbsvorgängen zwischen Ehe- beziehungsweise Lebenspartnern oder Personen, die in gerader Linie verwandt sind.
Zwischen 1998 und August 2006 lag die Grunderwerbsteuer bundesweit bei einem Einheitssatz von 3,5 Prozent des Kaufpreises. Seit September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Allein Bayern und Sachsen haben ihn bei 3,5 Prozent belassen. In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurde die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2014 – zum Teil erneut – angehoben. Schleswig-Holstein ist aktuell mit 6,5 Prozent Spitzenreiter. Ab August 2014 plant Hessen die Erhöhung von 5,0 Prozent auf 6,0 Prozent. Das Saarland will die Steuer ab dem 1. Januar 2015 von 5,5 Prozent ebenfalls auf den „Spitzensteuersatz“ von 6,5 Prozent anheben.
Das Steueraufkommen wird daher durch Grunderwerbssteuer in vielen Bundesländern voraussichtlich rasant ansteigen. Im Jahr 2010 nahmen die Bundesländer rund 5,3 Milliarden Euro an Grunderwerbsteuer ein. Das entspricht etwa einem Prozent des gesamten Steueraufkommens in Deutschland. 2013 lag das Grunderwerbsteueraufkommen dann bei 8,4 Milliarden Euro, für 2014 rechnen die Steuerschätzer mit 9,2 Milliarden, 2018 werden 9,6 Milliarden Euro erwartet.
Quelle: www.konii.de