BVK begrüßt Eckpunktepapier Wagniskapital
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) begrüßt das vom Bundeskabinett verabschiedete Eckpunktepapier für Wagniskapital (wir berichteten). „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber die einzelnen Maßnahmen reichen noch lange nicht aus. Um ausländisches Kapital für deutsche Venture-Capital-Fonds zu mobilisieren und europaweit mit wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen auf Augenhöhe zu agieren, brauchen wir dringend ein Venture-Capital-Gesetz“, sagt Ulrike Hinrichs, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BVK.
Konkret umfasst das Eckpunktepapier zwei Maßnahmen für Venture-Capital-Gesellschaften, die in dieser Legislatur noch umgesetzt werden sollen: Zum einen wird die Bundesregierung im kommenden Jahr das „Invest“-Zuschussprogramm auf Kapitalbeteiligungsgesellschaften ausweiten. Demnach erhalten Venture-Capital-Gesellschaften künftig einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent auf ihre Investitionen und bekommen die Steuer auf die Veräußerungsgewinne erstattet. Darüber hinaus wird es einen Förderzuschuss für den Ausgleich von Verlusten geben. Zum anderen sollen jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen. Hier wird die Steuerbefreiung auf Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen erneut diskutiert. In den Diskussionsentwurf zur Investmentsteuerreform hatte das Bundesfinanzministerium zuletzt einen Vorschlag zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen eingebracht. „Dies ist völlig konträr zu den Aussagen des Koalitionsvertrages, in dem die Große Koalition sich darauf geeinigt hat, Wagniskapital zu stärken und die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen würde das Gegenteil bewirken“, so Hinrichs weiter.
Perspektivisch greift das Eckpunktepapier auch die Umsatzbesteuerung von Managementdienstleistungen der Beteiligungskapitalfonds auf. Hier soll die Rechtsprechung auf europäischer Ebene als maßgebend für den Bund wirken. „Das Thema Umsatzsteuer auf Managementleistungen ist aus unserer Sicht kein europäisches Thema, sondern ein deutsches Problem. Alle relevanten Nachbarmärkte erheben die Umsatzsteuer nicht, somit ist Deutschland hier im Hintertreffen. Das muss eher heute als morgen geändert werden“, so Hinrichs.
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Der Verband hat circa 10.000 Direktmitglieder und rund 40.000 Organmitglieder. (mb1)