Debi Select-Anleger können sich auf ein positives Ergebnis der Krise freuen
Am 8. Oktober gibt die Klumpe Rechtsanwaltsgesellschaft (Köln) in einem Brief an 9.200 Anleger bekannt, dass die Restrukturierungsmaßnahmen der Fondsgesellschaften Debi Select Classic Fonds GbR, Debi Select Classic Fonds 2 GmbH & Co. KG und Debi Select Flex Fonds GbR auf dem besten Weg sind, auf Sicht doch noch zu erheblichen Rückflüssen für die Anleger zu führen. Die Fondsgesellschaften waren seit Jahren in schwierigem Fahrwasser.
Insgesamt hatten die drei Fonds 140,6 Millionen Euro Zeichnungsgelder (inklusive Agio) eingesammelt, 13,7 Millionen waren an Anleger zurückgeflossen. Damit waren 129,9 Millionen Euro im Feuer. Circa 30 Millionen Euro an Anlegermittel der Fonds waren in Energie-Investitionen in Weißrussland, Russland und Italien geflossen. 2012 schaltete Initiator und Debi Fonds-Geschäftsführer Josef Geltinger Rechtsanwalt Werner Klumpe ein. Klumpe stellte damals zunächst fest:
„Zu unserer Überraschung waren diese Investitionen zumindest keine Potemkinschen Dörfer, sondern es gab sie wirklich. Doch die Fonds hatten durch das Factoring nur mittelbare schuldrechtliche Ansprüche und die Gesellschaftsanteile waren in Schweizer Händen. Hier galt es, sowohl die noch in der Entwicklung befindlichen Projekte und die dazugehörigen Gesellschaften zu stabilisieren als auch mögliche Rückflüsse der Anleger zu sichern, sollte das Geld der Anleger nicht auch hier völlig verloren sein. Und das alles in einem höchst heiklen internationalen Geflecht zwischen Deutschland, der Schweiz, Russland und Weißrussland.“
Da weder auf Fondsgelder zurückgegriffen noch Nachschüsse eingefordert werden sollten, begann Klumpe seit 2015 mit eigenen Mitteln die Restrukturierungsmaßnahmen anzudenken.
„Wir haben die Chance gesehen, die Investitionen positiv zu gestaltet bekommen und auf Sicht Rückflüsse für die Anleger generieren können. Doch die Fondskassen waren leer und wegen Ausschüttungsrückforderungen oder Ansparraten gegen die Anleger gerichtlich einzufordern, war unseres Erachtens nicht angezeigt. Doch der Weg war länger und schwieriger als gedacht, und immer wieder musste investiert werden. Zuletzt fehlten im Oktober 2017 der Schweizer Holding, REAG beziehungsweise der Projektgesellschaft Trostenetz in Weißrussland 240.000 Euro Eigenkapital für einen Motor und dessen Standort. So habe ich im Laufe der Zeit der REAG AG für die Fortführung der Investitionen liquide Mittel von insgesamt rund sieben Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das geschah schließlich für einen Sanierungserfolg im Sinne der Anleger, als auch in eigenem unternehmerischen Interesse“, führt Klumpe aus.
Wenn dieses Restrukturierungskonzept Erfolg hat – wovon Klumpe schon aus Eigeninteresse ausgeht–, dann sollen auf die Laufzeit der Energieprojekte - bis zu 25 Jahre - die Anleger erhebliche Beträge ihrer Beteiligung zurückerhalten und dies ohne weiteren eigenen Kapitaleinsatz.
In Abhängigkeit von der Anzahl der Projekte und deren Rückflüsse werden so in den nächsten 25 Jahren an die Anleger folgende Rückflüsse prognostiziert: innerhalb der ersten Jahre, circa 30 Prozent der individuellen Beteiligungshöhe bei jetzigem Fertigstellungsgrad, innerhalb[ dieses Zeitraums circa 50 Prozent bei weiterem (geplanten) Ausbau der Portfolios und letztendlich zwischen 85 Prozent und 100 Prozent bei Realisierung aller initiierten Projekte. Klumpe geht davon aus, selbst die von ihm gewährten Darlehen, wie auch seine bisherigen Leistungen und auch entsprechende Gewinne zu erhalten.
Klumpe, der seit mehr als 40 Jahren mit Publikationen und Seminaren zu diversen Rechtsfragen entsprechende Branchendiskussionen vorangetrieben und Fonds und Projekte im Milliardenbereich rechtlich und wirtschaftlich begleitet hat, erwartet den Turnaround der Fondsgesellschaften; so hat er, wie er DFPA mitteilte, in den letzten Jahren diverse eigene Firmen- und Projektentwicklungen über den anwaltlichen Bereich hinaus zu Erfolgen geführt.
Quelle: eigene Recherche
Die Kölner Kanzlei Klumpe Rechtsanwälte wurde im Jahr 1982 gegründet und teilt ihre Tätigkeit und Kompetenz auf die selbstständigen Unternehmensbereiche Prozessführung (Litigation), Konzeption und Beratung und Beratung in speziellen Rechtsgebieten in Form selbstständiger Gesellschaften mit unterschiedlicher Gesellschafterstruktur auf. (DJ)