Förderung von Wagniskapital - Deutschland braucht eine neue Gründerzeit
Das Bundeskabinett hat am 16. September ein Eckpunktepapier zur Förderung von Wagniskapital in Deutschland beschlossen, das unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erarbeitet wurde. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass Deutschland mehr junge und innovative Unternehmen braucht, damit Deutschland seine ökonomischen Chancen im Zuge der Digitalisierung nutzen kann. Deutschland soll als Investitionsstandort für Wagniskapital international wettbewerbsfähig sein.
Das beschlossene Eckpunktepapier Wagniskapital umfasst verschiedene Maßnahmen, um den Wagniskapitalstandort Deutschland weiter zu stärken und die Finanzierungssituation insbesondere von jungen innovativen Wachstumsunternehmen zu verbessern:
- Das INVEST-Zuschussprogramm wird ab 2016 massiv ausgebaut: Die Obergrenze pro Investor wird in Zukunft auf 500.000 Euro im Jahr verdoppelt. Zusätzlich wird eine Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne auf INVEST-Finanzierungen gewährt. Außerdem wird es einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich von Verlusten geben.
- Innovative Unternehmen sollen von einer Streubesitzbesteuerung ausnehmen werden: Viele Business Angels, Gründer und Investoren halten ihre Beteiligungen über eine Kapitalgesellschaft, für die vom Gesetzgeber auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen vorgesehen ist, solange nicht an den Anteilseigner ausgeschüttet wird. Im unlängst veröffentlichten Diskussionsentwurf eines Investmentsteuerreformgesetzes wurde seitens des Bundesministeriums der Finanzen ein Vorschlag zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und für eine Steuerermäßigung für Business Angels und Startups unterbreitet. Die Bundesregierung wird in jedem Fall sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen.
- Hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Managementdienstleistungen von Beteiligungskapitalfonds wird die Bundesregierung die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs beobachten und dann prüfen, ob sich hieraus Handlungsoptionen ergeben, die europarechtskonform umgesetzt werden können.
- Die Bundesregierung wird die Voraussetzungen für die Annahme einer vermögensverwaltenden Tätigkeit bei Beteiligungskapitalfonds erhalten. Falls die Rechtsprechung die Anforderungen an vermögensverwaltende Tätigkeiten verschärfen sollte, wird die Bundesregierung auf eine gesetzliche Klarstellung im Sinne des Verwaltungserlasses von 2003 hinwirken.
- Des Weiteren setzt sich die Bundesregierung für die Beibehaltung der Steuerbegünstigung der Gewinnbeteiligung von Fondsinitiatoren, des sogenannte Carried Interest, ein. (AZ)
Quelle: Pressemitteilung Bundesministeriums der Finanzen (BMF)