Hamburg Trust bezieht Stellung zum Untreue-Vorwurf gegen Hasselbring

Am 27. Januar 2017 meldete DFPA, dass gegen Dirk Hasselbring, den damaligen Vorsitzenden der Geschäftsführung des Fonds- und Assetmanagers Hamburg Trust, ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der Untreue eröffnet worden sei. Am 30. Januar gab Hamburg Trust einen Wechsel in der Geschäftsführung bekannt (DFPA berichtete). Dr. Georg Reul ist der neue Vorsitzende der Geschäftsführung der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH. Hasselbring verlässt die Hamburg Trust-Gruppe auf eigenen Wunsch. In einer Stellungnahme hat Hamburg Trust gegenüber DFPA nun die Hintergründe erläutert. Demnach hätten weder die Strafanzeige noch Prospekthaftungsklagen mit dieser Entscheidung zu tun.

In der Stellungnahme heißt es, Hamburg Trust und Hasselbring hätten von einer (angeblichen) Strafanzeige gegen  Hasselbring wegen Untreue erst aufgrund der Veröffentlichung der DFPA vom 27. Januar 2017 Kenntnis erlangt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg habe bisher keinerlei Kontakt mit Hamburg Trust oder Hasselbring aufgenommen. Es sei Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Hamburg beantragt worden.

Hamburg Trust führt weiter aus, in einem Newsticker der Immobilienzeitung IZ heiße es, „der Beiratsvorsitzende“ habe Strafanzeige wegen Untreue gegen Hasselbring gestellt. Hamburg Trust und Hasselbring hätten darüber keine eigenen Kenntnisse. Sollte die Information der Immobilienzeitung IZ zutreffen, stehe die Strafanzeige mit Vorwürfen dieses Anlegers im Zusammenhang, die Geschäftsführung der HTAF habe ihre Geschäftsführerpflichten bei der Fondsgesellschaft „Hamburg Trust HTG USA 2 GmbH & Co. KG“ (nachfolgend „Fonds“) verletzt.

Dieser Anleger habe vor über einem Jahr gegen HTAF Klage vor dem Landgericht Hamburg zum Aktenzeichen 412 HKO 10/16 eingereicht. Er hatte behauptet, dass ihm aufgrund von Pflichtverletzungen der Geschäftsführung der HTAF Schadensersatzansprüche gegen die HTAF zustehen würden. Ferner hatte er behauptet, dass der Verkaufsprospekt die Möglichkeit eines REIT-IPO nicht zutreffend beziehungsweise ausreichend dargestellt habe. Auf etwaige hiermit verbundene Risiken sei nicht hingewiesen worden. Diese Klage wurde mit Urteil vom 27. Januar 2017 zurückgewiesen. Das Urteil liegt Hamburg Trust noch nicht vor.

Eine darauf basierende Strafanzeige sei daher gänzlich unbegründet. Hamburg Trust und Hasselbring prüfen rechtliche Schritte, um gegen die unzutreffenden Vorwürfe dieses Anlegers vorzugehen.

Quelle: Stellungnahme Hamburg Trust

Die Hamburg Trust REIM Real Estate Investment Management GmbH ist ein Fonds- und Asset-Manager für Investments in Shoppingcenter, Wohnimmobilien und Büroimmobilien an ausgewählten Standorten. Das Unternehmen beschäftigt 25 Mitarbeiter und verwaltet Vermögen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro für institutionelle und private Anleger. (AZ3)

www.hamburgtrust.de

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