INP Invest erhält KVG-Erlaubnis und kündigt Vertriebsstart für Publikums-AIF an
Mit Datum zum 3. Mai 2016 hat INP Invest von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gemäß §§ 20, 22 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erhalten. Die Erlaubnis umfasst die Verwaltung KAGB-konformer Geschlossener inländischer Publikums-AIF (alternativer Investmentfonds) für Privatanleger und Geschlossener inländischer Spezial-AIF für semiprofessionelle und professionelle Anleger im Segment Immobilien.
INP Invest, eine hundertprozentige Tochter der INP Holding AG, hatte bereits am 8. November 2013 die Registrierung gemäß § 44 Abs. 1 KAGB erhalten. Geschäftsführer sind Philipp Herrmann (Geschäftsleiter Portfoliomanagement) und Thomas Rodemeier (Geschäftsleiter Risikomanagement).
Unter dem Dach der INP Holding AG befinden sich mehrere operativ tätige Tochtergesellschaften, die verschiedene Tätigkeiten während der Investitions- und Betriebsphase der einzelnen Fondsgesellschaften ausüben. Mit der nunmehr erteilten Erlaubnis zum KVG-Geschäftsbetrieb hat die INP-Gruppe ihr Leistungsspektrum nochmals weiter ausgebaut.
In Kürze wird das nächste Beteiligungsangebot der INP-Gruppe „23. INP Deutsche Pflege Portfolio“ in den Vertrieb starten. Der risikogemischte Publikums-AIF investiert in drei stationäre Pflegeimmobilien an verschiedenen deutschen Standorten. Die aufsichtsrechtliche Verwaltung des Fonds übernimmt – wie schon bei dem im Jahr 2014 platzierten „20. INP Deutsche Pflege Coesfeld“ –INP Invest.
Quelle: Pressemitteilung INP Holding
Die INP Holding AG ist ein unabhängiges, nicht börsennotiertes Unternehmen und seit der Gründung im Jahr 2005 als Anbieter alternativer Investmentfonds und als Asset Manager im Bereich der Sozialimmobilien tätig. Das von der INP-Gruppe betreute Investitionsvolumen beläuft sich auf mehr als 324 Millionen Euro bei einem Eigenkapitalanteil von rund 145 Millionen Euro, verteilt auf 31 Pflegeimmobilien und vier Kindertagesstätten. (JF1)