P&R-Insolvenzverfahren könnte im Juli eröffnet werden

Nachdem alle deutschen auf Containerinvestments spezialisierten P&R-Gesellschaften Insolvenzanträge stellen mussten (DFPA berichtete) teilt Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, einer der vorläufigen Insolvenzverwalter, mit, dass die Gutachten zu den Insolvenzgründen an das Amtsgericht München übermitteln werden könnten. Nach dem Stand der Auswertung sind von den vier deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften rund 1,6 Millionen Container an rund 54.000 Anleger verkauft worden. Dem stünde eine Containerflotte von aktuell rund 618.000 Stück bei der Schweizer P&R Gesellschaft gegenüber.

„Aller Voraussicht können gegen Ende Juli die Insolvenzverfahren für die vier Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet werden“, zeigten sich die Insolvenzverwalter zuversichtlich. Erst dann sei die Anmeldung von Forderungen der Anleger gegen die insolventen P&R Gesellschaften möglich. Mit Eröffnung der Insolvenzverfahren werde das Gericht auch den Termin für die ersten Gläubigerversammlungen festsetzen, die voraussichtlich im Oktober stattfinden werden.

„Wir gehen davon aus, dass die Anleger mit einer koordinierten Verwertung im Insolvenzverfahren einverstanden sind, da dies die einzige Möglichkeit ist, ihren Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine Auseinandersetzung darüber, wer Eigentümer der Container ist, macht im vorliegenden Fall, in dem derart viele Schwierigkeiten bestehen und nur ein Bruchteil der verkauften Container tatsächlich noch vorhanden ist, wirtschaftlich für die Anleger keinerlei Sinn. Wir werden durch Übersendung vorbereiteter Anmeldeformulare nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Aufwand der Anleger so gering wie möglich halten“, so Jaffé. „Schon der Versuch einer eigenständigen Verwertung kann erhebliche Schäden für den betroffenen Anleger aber vor allem für alle anderen Anleger mit sich bringen. Denn wenn die Reedereien das Vertrauen verlieren und P&R Container außer Dienst stellen, würden diese weltweit zur Abdeckung der enorm hohen Standkosten durch Dritte zwangsverwertet. Für die Anleger würde dann nichts mehr übrigbleiben.“

Quelle: Pressemitteilung Jaffé Rechtsanwälte

Die Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht tätige Sozietät. (TS1)

www.jaffe-rae.de

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