Scope: Vermögensanlagen auf dem Vormarsch - Publikums-AIF setzen sich langfristig durch
Seit dem Jahr 2013 unterliegt der Markt der Geschlossenen Fonds einer umfassenden Regulierung durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Abseits der voll-regulierten alternativen Investmentfonds (AIF) gibt es nach wie vor Vermögensanlagen, die nicht den strengen Anforderungen des KAGB unterworfen sind. Während die Emissionsaktivitäten im regulierten AIF-Markt auf niedrigem Niveau stagnieren (2016: 24 Publikum-AIF), zeigen Vermögensanlagen in 2016 mit 65 zum Vertrieb zugelassenen Produkten ein Wachstum von 50 Prozent gegenüber 2015. Die im Jahr 2016 emittierten Vermögensanlagen planen Anlegergelder in Höhe von knapp einer Milliarde Euro einzusammeln. Damit liegen sie auf Augenhöhe mit dem prospektierten Eigenkapitalvolumen der Geschlossenen Publikums-AIF. Das meldet das Analysehaus Scope.
Das Wachstum der Vermögensanlagen lässt sich Scope zufolge vor allem auf das Kleinanlegerschutzgesetz vom Juli 2015 zurückführen. Damit wurden Anlagearten wie Nachrangdarlehen oder partiarische Darlehen in den Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes gestellt. Zuvor waren sie keine Vermögensanlagen im Sinne des Gesetzes – und wurden folglich auch nicht als solche erfasst.
Die regen Emissionsaktivitäten zeigen laut Scope, dass die kaum regulierten Vermögensanlagen keineswegs vom Markt verschwinden, sondern ihren Platz neben den regulierten AIF behaupten. Abseits des „weißen“ gebe es somit weiterhin einen „grauen“ Kapitalmarkt.
In Bezug auf das emittierte Volumen im Jahr 2016 entfallen rund zwei Drittel auf Vermögensanlagen, bei denen Anleger eine Fremdkapitalgeber-Stellung einnehmen. Dazu gehören vor allem Nachrangdarlehen und Namensschuldverschreibungen.
Scope betrachtet die Stellung des Anlegers als Fremdkapitalgeber im Nachrang nicht grundsätzlich negativ. Auch bei einem AIF treten die Ansprüche der Anleger hinter denen der Fremdkapitalgeber zurück. Allerdings sollten sich Anleger darüber im Klaren sein, dass sie als Fremdkapitalgeber auf unternehmerische Mitwirkungsrechte verzichten und in der Regel nicht an positiven Wertentwicklungen partizipieren. Beides sind wesentliche Merkmale klassischer geschlossener Beteiligungen.
Das Analysehaus erwartet, dass sich Anzahl und Volumen der Vermögensanlagen auch 2017 mindestens auf dem hohen Vorjahresniveau bewegen werden. Sollten künftig verstärkt Crowdinvesting-Projekte mit einem Volumen von mehr als 2,5 Millionen Euro angeboten werden, wird auch das zählbare Emissionsvolumen im Bereich der Vermögensanlagen entsprechend anschwellen. Denn ab dieser Grenze unterliegen auch Crowdinvesting-Projekte der Prospektpflicht. Über das Jahr 2017 hinaus erwartet Scope Analysis jedoch einen Trend hin zu regulierten AIF. Für das Gros der Sachwertinvestments wird sich das höhere Transparenz- und Schutzniveau des KAGB durchsetzen.
Quelle: Pressemitteilung Scope
Die 2002 gegründete Scope-Unternehmensgruppe ist eine bankenunabhängige Ratingagentur mit Sitz in Berlin. Sie ist auf das Rating von Unternehmen, Anleihen, Fonds und Zertifikaten spezialisiert. (JF1)