Sind die Kostenangaben der Fondsanbieter intransparent?

Verbraucher haben kaum eine Möglichkeit, die Kosten Geschlossener Fonds zu erfassen und zu vergleichen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das im Auftrag des „Marktwächters Finanzen“ der Verbraucherzentralen 25 inländische Geschlossene Publikumsfonds von 19 Kapitalverwaltungsgesellschaften untersucht hat. „Wenig überraschend“, meint Rechtsanwalt Volkhard Neumann, der darauf verweist, dass es – grundsätzlich – kein zwingend einheitliches Geschäftsmodell bei der Fondsstrukturierung gibt (siehe EXXECNEWS Ausgabe 09). Ungeklärt ist die Frage, ob eine Vergleichbarkeit dieser Kosten überhaupt sinnvoll gefordert werden kann.

EXXECNEWS hat alle betroffenen Kapitalverwaltungsgesellschaften um eine Stellungnahme gebeten. Die Antworten bestätigen die Einschätzung von Neumann. Zudem sehen sich die Fondsanbieter mit teilweise inkonsistenten Anforderungen aus Aufsichtsrecht und Aufsichtspraxis konfrontiert, wie die folgenden Auszüge aus ihren Antworten belegen. Alle Stellungnahmen finden sich in Kürze im Volltext online bei DFPA.

Dr. Werner Bauer, Geschäftsführer derigo Kapitalverwaltungsgesellschaft:

„Grundsätzlich begrüßen wir es sehr, dass das Thema Kostendarstellung bei AIF aufgegriffen und öffentlich diskutiert wird. Bedauerlich finden wir allerdings, dass die Kritik vielfach in die falsche Richtung läuft und – vermutlich beruhend auf Missverständnissen – teilweise sogar die korrekte und zwingend vorgeschriebene Kostendarstellung gebrandmarkt wird. Zur Darstellung von Kosten bei AIF, insbesondere geschlossener Publikums-AIF, gibt es festgelegte Regelungen in EU-Verordnungen sowie im Kapitalanlagegesetzbuch. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Verwaltungspraxis bei der Genehmigung von Kostenregelungen in den Anlagebedingungen geschlossener Investmentvermögen zudem in den ‚Musterbausteinen für Kostenklauseln geschlossener Publikumsinvestmentvermögen‘ offengelegt.“

Sylvia Kiehm, Vertriebs- und Produktmanagement Hannover Leasing Investment:

„Die gesetzlichen Anforderungen an die Kostendarstellung sind zwar recht detailliert, sie bieten jedoch trotzdem Interpretationsspielräume, die von den einzelnen Kapitalverwaltungsgesellschaften in unterschiedlicher Art und Weise genutzt werden. Eine einheitliche Methodik der Kostendarstellung wird sich im Markt daher auf Basis der derzeit geltenden Vorschriften nicht durchsetzen. In Anbetracht der unterschiedlichen Fonds-Strukturen erscheint eine vollkommene Standardisierung der Kostendarstellung nicht möglich. Sie wäre auch nicht sinnvoll, da dadurch die jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Fonds nicht angemessen berücksichtigt werden können.

Zutreffend ist die Aussage, dass eine einheitliche Kostendarstellung in den unterschiedlichen Dokumenten für einen Fonds wünschenswert ist.“

Simon Piepereit, Geschäftsführer WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement:

„In dem Dokument, das von der Verbraucherzentrale veröffentlicht wurde, heißt es, dass aus Verbrauchersicht die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Produkte durch einen Kostenvergleich hergestellt werden soll. Aus meiner Sicht stellt die einen irreführenden Ansatz dar. Denn die verschiedenen Produkte mit unterschiedlichen Strategien und zu erwerbenden Sachwerten führen zwangsläufig der Höhe nach zu abweichenden, schwer vergleichbaren Kosten.

Die BaFin hat bereits 2014 ein Dokument mit Musterbausteinen für Kostenklauseln herausgegeben. Die Fonds haben danach in den verbindlich vorgeschriebenen Anlagebedingungen die einzelnen Kosten(kategorien) darzustellen. Nur am Rande sei erwähnt, dass auch die BaFin ihre Meinung zu den Musterkostenbausteinen in der Vergangenheit zu einzelnen Punkten geändert beziehungsweise fortentwickelt hat. Dass es seitens der Fondskonzeptionäre teilweise zu unterschiedlichen Auffassungen kommt, lässt sich ferner kaum vermeiden. […] Es stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, ob Investitionen in völlig unterschiedliche Assetklassen sinnvoll mit Blick auf die anfallenden Kosten verglichen werden können, auch wenn die Ermittlung und Darstellung der einzelnen Kosten völlig einheitlich wäre.“

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