Zinsbaustein erhält als erste deutsche Plattform EU-weite Crowdfunding-Lizenz

Die kuratierte digitale Investmentplattform für Immobilienfinanzierungen, Zinsbaustein, hat als erstes Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland eine Lizenz im Rahmen der Verordnung für European Crowdfunding Service Provider (ECSP) erhalten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte die Lizenz mit Gültigkeit ab 21. Juni 2023.

Zinsbaustein hatte bereits frühzeitig einen Antrag für eine ECSP-Lizenz gestellt. Das Unternehmen bereitet nun die Produkte als auch mögliche europäische Kooperationen zur Nutzung der Lizenz vor.

Die ECSP-Verordnung vereinheitlicht EU-weit die Regelungen zum Betrieb von Schwarmfinanzierungsplattformen. Der harmonisierte Rechtsrahmen und hohe regulatorische Anforderungen sorgen nun für noch mehr Anlegerschutz. Ein wichtiger Baustein für den erfolgreichen Einsatz der ECSP-VO wird noch das Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das die Benachteiligung der ursprünglichen deutschen Auslegung der Verordnung an die europäischen Bedingungen anpasst.

Zu den wesentlichen Vorteilen der Verordnung zählt, dass Crowdfunding-Plattformen nun auch Wertpapiere bis zu fünf Millionen Euro ohne Haftungsdach direkt vermitteln können. Des Weiteren können Projekte, die von der heimischen Aufsichtsbehörde zugelassen werden, EU-weit ohne weitere Zulassung durch ausländische Behörden angeboten werden. „Das schafft Zugang zum gesamten Europäischen Anleger*innen Markt und wird zu europäischen Kooperationen zwischen unterschiedlichen Plattformen führen“, sagt Volker Wohlfarth, geschäftsführender Gesellschafter von Zinsbaustein.

Unter die ECSP-Verordnung fallen Projekte mit einem gesamten Finanzierungsvolumen von bis zu fünf Millionen Euro pro Projektträger auf Sicht von zwölf Monaten. Bei Volumina bis zu dieser Schwelle entfällt die Prospektpflicht, dafür muss der Projektträger ein EU-weit standardisiertes Basisinformationsblatt für Anleger auf der Plattform bereitstellen. Dabei können sowohl Wertpapiere als auch Teilkreditforderungen von den Plattformen vermittelt werden. „Schwarmfinanzierer müssen sich strukturell an die neuen Anforderungen anpassen und durch Nachweis qualifizierter Prozesse überzeugen. Dadurch erfolgt eine Überprüfung durch die Regulierungsbehörde, ähnlich wie es bereits bei Bankprodukten praktiziert wird, nicht mehr pro Einzeltransaktion, sondern erst im Nachhinein“, führt Markus Kreuter, Geschäftsführer Zinsbaustein, aus. Ein verbesserter Anlegerschutz soll unter anderem sichergestellt werden, indem Kenntnisse mit unterschiedlichen Finanzinstrumenten vorab abgefragt werden und die individuelle Verlusttoleranz simuliert wird. Auch ist eine vorvertragliche Bedenkzeit zu gewähren.

Die Umsetzung der ECSP-Verordnung in Deutschland geht in einigen Punkten zunächst noch über die EU-Vorgaben hinaus. Dies betrifft die Haftungsregelungen, die durch das „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ der Bundesregierung angepasst werden sollen. Die zunächst sehr eng gefassten Haftungsregeln sind aus Sicht von Kreuter ein wesentlicher Grund, warum viele Plattformen mit der Beantragung der ECSP-Lizenz zögern. (DFPA/JF1)

Die Zinsbaustein GmbH mit Sitz in Berlin ist eine digitale Plattform für Immobilieninvestments. Die Gesellschaft konzentriert sich auf die Einsammlung und Vermittlung von Kapital für Projektentwicklungen und Bestandsinvestments.

www.zinsbaustein.de

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