AfW: Weiterbildungs-Nachweis gemäß IDD erst ab 2018 nötig
Mit Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht tritt auch die regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung in Kraft. Versicherungsvermittler müssen sich demnach ab dem 23. Februar 2018 mindestens 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr weiterbilden. Der Gesetzgeber wird in einer noch zu erstellenden Verordnung die Details regeln, welche Schulungsinhalte anerkannt werden und wie der entsprechende Nachweis zu erbringen ist.
„Weiterbildung ist für Versicherungsvermittler immer sinnvoll, ein Sammeln von zum Beispiel gutberaten-Punkten ist aber in 2017 rechtlich für Makler nicht nötig, weil die gesetzlichen Anforderungen erst ab Februar 2018 greifen und es keine rückwirkenden Anforderungen geben wird. Die Übertragbarkeit von Punkten von einem auf das andere Jahr ist derzeit gar nicht vorgesehen. Um zum Beispiel dem GDV-Kodex zu genügen, reichen andere Weiterbildungsnachweise wie zum Beispiel Teilnahmebescheinigungen der Seminaranbieter“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Nach AfW-Informationen wird der Gesetzgeber kein Punkte-Nachweissystem monopolisieren, sondern eher offene Rahmenbedingungen erlassen. Eine entsprechende Verordnung werde gerade im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Ein wichtiger Punkt werde dabei sein, wie die Qualität der akzeptierten Weiterbildungsveranstaltungen sichergestellt werden könne.
Quelle: Pressemitteilung AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge über 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (TH1)