Ausnahmeregelung für Devisentermingeschäfte: BaFin veröffentlicht Hinweisschreiben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ein Hinweisschreiben zur Ausnahmeregelung für Devisentermingeschäfte nach der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II), veröffentlicht. Dieses beinhaltet Auslegungshinweise zu Artikel 10 der Delegierten Verordnung zur MiFID II, einer Ausnahmeregelung, die bestimmte Devisentermingeschäfte betrifft.
Diese Devisentermingeschäfte dienen bestimmten realwirtschaftlichen Absicherungszwecken und sind deshalb von der MiFID II und der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) ausgenommen. Umfang und Voraussetzungen der Ausnahmeregelung sind in Artikel 10 der Delegierten Verordnung zur MiFID II festgelegt und näher beschrieben. (JF1)
Quelle: Newsletter BaFin