BaFin konsultiert überarbeitete Rundschreiben zu Pensionskassen und Pensionsfonds
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zwei überarbeitete Rundschreiben zur Konsultation gestellt: Die Hinweise für die Aufstellung versicherungsmathematischer Gutachten bei Pensionskassen sowie die entsprechenden Hinweise für Pensionsfonds.
Die Überarbeitungen dienen insbesondere der Anpassung der Gesetzesverweise an das aktuelle Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die darauf aufbauenden Verordnungen sowie der Ergänzung beziehungsweise Festlegung einzelner neuer Informationspflichten. Zudem wurden bestimmte Formulierungen präzisiert. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 29. Dezember entgegen. (JF1)
Quelle: Homepage BaFin