BaFin prüft Prospektpflicht der Abanqo AG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat laut einer auf ihrem Internetauftritt veröffentlichten Verbrauchermitteilung Anhaltspunkte dafür, dass die Abanqo AG eine Vermögensanlage in Form eines qualifizierten nachrangigen partiarischen Darlehens öffentlich anbietet, obwohl hierfür entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.
Die Abanqo AG mit Sitz in Düsseldorf ist nach eigenen Angaben eine Venture-Capital-Gesellschaft, die sich mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln für den Aufbau und/oder die Erweiterung des Geschäftsbetriebes an Zielgesellschaften beteiligt, hauptsächlich in den Bereichen „Nanotechnologie”, „Bionik” , „erneuerbare Energien” und „innovativen Technologien“.
Quelle: Verbrauchermitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (jpw1)