BaFin richtet Hinweisgeberstelle ein

Ab dem 2. Juli 2016 können Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, mutmaßliche Verstöße gegen aufsichtliche Bestimmungen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Von der Weitergabe entsprechender Informationen erwartet die BaFin einen wertvollen Beitrag dazu, das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors aufzudecken und die negativen Folgen einzudämmen beziehungsweise zu korrigieren.

Die neue Hinweisgeberstelle, die das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz vorschreibt, wird einen zusätzlichen Kanal bieten, über den sich Personen an die BaFin wenden können. Das Besondere an diesem Kommunikationsweg sei, dass dem Schutz der meldenden Person große Bedeutung zukomme. Es seien auch anonyme Meldungen möglich, erklärte Béatrice Freiwald, BaFin-Exekutivdirektorin für den neu geschaffenen Bereich „Innere Verwaltung und Recht“,in der Juni-Ausgabe des „BaFin Journal“ in einem Interview. Hinweise von Personen, die das Fehlverhalten aus nächster Nähe mitbekommen – seien es Beschäftigte beaufsichtigter Unternehmen oder enge Bezugspersonen der Verantwortlichen –, könnten somit für die BaFin eine wichtige Erkenntnisquelle sein.

Der Begriff des Aufsichtsrechts sei dabei umfassend zu verstehen: Einbezogen seien alle Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und sonstige Vorschriften sowie Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, bei denen es die Aufgabe der BaFin ist, deren Einhaltung durch die von ihr beaufsichtigten Unternehmen und Personen sicherzustellen oder Verstöße dagegen zu ahnden, so eine Mitteilung im Bafin Journal. (AZ)

Quelle: BaFin Journal 06/ 2016

www.bafin.de

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