BaFin richtet Meldeplattform für Whistleblower ein
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) richtet zum 2. Juli 2016 eine zentrale Stelle ein, über die Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, Verstöße gegen aufsichtliche Bestimmungen melden können. Der Schutz der Hinweisgeber genießt hierbei höchste Priorität.
Bei der Identifizierung von Verstößen gegen das Aufsichtsrecht kommt Whistleblowern laut der BaFin eine große Bedeutung zu. Sie könnten wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors aufzudecken und die negativen Folgen dieses Fehlverhaltens einzudämmen beziehungsweise zu korrigieren. Allerdings sollten Hinweisgeber sicher sein können, dass ihnen aus der Meldung bei der BaFin keine Nachteile entstehen, wenn sie ihre Identität zu erkennen geben. Es bestehe allerdings auch die Möglichkeit, die BaFin anonym zu kontaktieren. Hinweise können schriftlich, telefonisch oder auch mündlich erfolgen.
Die Hinweisgeberstelle ersetzt nicht das Verbrauchertelefon der BaFin, sondern richtet sich an Personen, die über ein besonderes Wissen zu Unternehmensinterna verfügen - etwa weil sie dort angestellt sind oder in einem sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnis zu dem Unternehmen stehen.
Quelle: Pressemitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (TH1)