BaFin-Rundschreiben zu Gruppenversicherungsverträgen zeigt Überarbeitungsbedarf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will überholte Vorgaben zur Ausgestaltung von Gruppenversicherungsverträgen aufheben und hat den Entwurf eines Rundschreibens mit unverbindlichen „Hinweisen zu echten Gruppenversicherungsverträgen“ zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Versicherungswirtschaft begrüßt eine Aktualisierung, plädiert aber für eine grundsätzliche Überarbeitung des Entwurfs. Unter anderem sollte die BaFin auf eine Übertragung spartenspezifischer Regelungen auf alle Gruppenversicherungsverträge verzichten.
Das Rundschreiben richtet sich an alle Erst-Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Durch Zusammenführung und Ergänzung bereits bestehender Grundsätze sollen einheitliche Vorgaben im Hinblick auf die Ausgestaltung echter Gruppenversicherungsverträge festgelegt werden. Ziel ist die Vermeidung von Missständen durch Schaffung eines einheitlichen Schutzniveaus für versicherte Personen.
Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt das Vorhaben der BaFin, die bisher für die Ausgestaltung von Gruppenversicherungsverträgen bestehenden Rundschreiben aufzuheben. Die überholten Inhalte stehen einer zeitgemäßen und Verbraucherbedürfnissen gerecht werdenden Vertragsgestaltung entgegen. Dennoch sollte die Veröffentlichung des geplanten neuen Rundschreibens nochmals überdacht werden. Denn viele der geplanten neuen Anforderungen gehen über ausdrückliche gesetzliche Regelungen hinaus.
Generell sollte von einem gemeinsamen Rundschreiben für alle Gruppenversicherungsverträge Abstand genommen werden. Die Übertragung spartenspezifischer oder für bestimmte Gruppenversicherungen geschaffener Regelungen auf alle Gruppenversicherungsverträge wird gesetzgeberischen Erwägungen und spartenbezogenen Besonderheiten nicht gerecht. (DFPA/JF1)
Quelle: Homepage GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 489.000 Mitarbeitern, 442 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.