BaFin setzt ESMA-Leitlinien konsequent um

In ihrer aktuellen Aufsichtsmitteilung kündigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an, dass sie die ESMA-Leitlinien in ihrer Verwaltungspraxis berücksichtigen wird und diese die bisherige BaFin-Verwaltungspraxis zu nachhaltigen Investmentvermögen vollständig ablösen werden.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 14. Mai 2024 Leitlinien für Fondsnamen veröffentlicht. Die Leitlinien setzen sich mit der Frage auseinander, unter welchen Bedingungen ein Fonds im Namen Wörter wie Umwelt (Environment), Soziales (Social), gute Unternehmensführung (Governance) oder andere nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden kann. Damit gibt es auf diesem Feld zum ersten Mal europaweit einheitliche Vorgaben.

Der Name eines Fonds vermittelt einen ersten Eindruck von der Anlagestrategie und den Anlagezielen des Produkts und beeinflusst die Entscheidungen der Anleger. Die Verwalter alternativer Investmentfonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) müssen sicherstellen, dass die Informationen bezüglich ihrer Produkte korrekt, redlich und klar sind und keine irreführende oder verwirrende Botschaft vermitteln, die die Anleger fälschlicherweise beeinflussen würde. Die ESMA-Leitlinien definieren dazu Schwellenwert und Mindestausschlüsse. Wenn ein Fonds in seinem Namen beispielsweise den Begriff „Umwelt“ verwendet, dann müssen 80 Prozent des Fondsvermögens in Übereinstimmung mit den verbindlichen nachhaltigen Elementen der Anlagestrategie investiert werden. Zusätzlich müssen die vordefinierten nachhaltigkeitsbezogenen Ausschlüsse nach dem Paris-abgestimmten Referenzwert beachtet werden.

Zeitplan zu den ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen

In den nächsten Monaten sollen die Leitlinien in alle offiziellen EU-Landessprachen übersetzt werden. Das dürfte ca. zwei Monaten dauern. Das heißt, die ESMA könnte die Leitlinien voraussichtlich im Juli 2024 in allen offiziellen EU-Landessprachen auf ihrer Website veröffentlichen. Zwei Monate nach dieser Veröffentlichung müssen alle nationalen Aufsichtsbehörden, für Deutschland also die BaFin, gegenüber der ESMA erklären, ob sie die Leitlinien anwenden (Comply) und, falls sie das nicht planen, weshalb sie darauf verzichten (Explain). Drei Monate nach der Veröffentlichung der Leitlinien in allen offiziellen EU-Landessprachen auf der Internetseite der ESMA gelten die ESMA-Leitlinien für alle neuen EU-Fonds, die entsprechende nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Fondsnamen nutzen (Anwendungsdatum). Sechs Monate nach diesem Anwendungsdatum (also insgesamt neun Monate nach der Veröffentlichung der Leitlinien in allen offiziellen EU-Landessprachen auf der Internetseite der ESMA) müssen auch diejenigen Fonds die Leitlinien beachten, die bereits aufgelegt waren, bevor die Leitlinien in allen offiziellen EU-Landessprachen auf der Internetseite der ESMA veröffentlicht werden und die entsprechende nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Fondsnamen verwenden.

BaFin passt ihre Verwaltungspraxis bereits jetzt an

Bereits vor zwei Jahren hatte die BaFin eine Verwaltungspraxis zur Nutzung von Nachhaltigkeitsbegriffen im Namen von deutschen Publikumsfonds festgelegt. Die ESMA-Leitlinien richten sich dagegen nun an alle in der EU regulierten Fonds, also auch an Spezialfonds, die nur von professionellen Anlegern erworben werden können. Für die Bearbeitung aller neu eingehenden Anträge berücksichtigt die BaFin ab sofort nur noch die Vorgaben der ESMA-Leitlinien. (DFPA/abg)

Die vollständige Aufsichtsmitteilung zur ESMA-Leitlinien finden Sie hier.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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