BaFin untersagt öffentliches Angebot der Vermögensanlage von Agri Terra
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Personenhandelsgesellschaft Agri Terra KG am 3. Mai 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt, die Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit Orangenrente“ öffentlich anzubieten.
Die Untersagung erfolgte, weil die Agri Terra KG keinen von der Bundesanstalt gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält. (JF1)
Quelle: Verbraucherinformation BaFin