Baker Tilly Roelfs: "Düstere Aussichten für die britische Fondsbranche"
Über der britischen Fondsindustrie könnte sich ein schweres Unwetter zusammenbrauen. Denn ein wichtiges Ergebnis des Brexit-Prozesses könnte sein, dass Großbritannien künftig den Status eines so genannten „Drittstaates“ hat. Für die britische Fondsbranche hätte dieses Szenario erhebliche, negative Auswirkungen. Zu dieser Einschätzung gelangt die Beratungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs in einem aktuellen Marktkommentar.
Britische Finanzinstitute, -dienstleister und Fondsanbieter kämen demnach weder in den Genuss der Dienstleistungsfreiheit durch einen EU-Pass, noch könnten sie von der europaweit freien Niederlassungswahl profitieren. Dies schränke ihre Vertriebsaktivitäten signifikant ein. Betroffen seien dadurch nicht nur britische Fondsanbieter, sondern auch britische Tochtergesellschaften von amerikanischen Fondsunternehmen, die aktuell noch von London aus den europäischen Markt bedienen.
Aykut Bußian, Leiter Fund Solutions bei Baker Tilly Roelfs: „Wollen britische Fondsanbieter dennoch in der EU aktiv werden, müssen sie einen ganz erheblichen Aufwand auf sich nehmen.“ So müsste eine britische Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) beim beabsichtigten Vertrieb von Fonds an deutsche Privatanleger der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weitgehende Informationen zu ihrer Organisation zur Verfügung stellen. „Unterm Strich ist der Aufwand so groß, als würde die KVG einen eigenen Erlaubnisantrag nach dem deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) stellen. Dies - und die bekanntermaßen langen Prüffristen der BaFin - werden zusammen ein inakzeptables Vertriebshemmnis darstellen“, führt Bußian weiter aus.
Die Einschränkungen gelten nicht nur beim Absatz an Privatanleger, sondern auch bei institutionellen Investoren. Bußian: „Beim Vertrieb von Spezialfonds an deutsche Investoren wirkt sich das Fehlen des EU-Passes für die britische KVG ebenfalls dramatisch aus: In diesen Fällen würde die EU einen Referenzmitgliedstaat bestimmen, dessen Regulierungsniveau die britische KVG erfüllen muss. Zum Vergleich: Handelt es sich um eine KVG aus der EU, genügt die Einholung einer Bescheinigung der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde.“
Quelle: Presseinformation Baker Tilly Roelfs
Baker Tilly Roelfs gehört zu den größten partnerschaftlich geführten Beratungsgesellschaften Deutschlands und ist Teil des weltweiten Netzwerks Baker Tilly International. In Deutschland ist Baker Tilly Roelfs mit 1.025 Mitarbeitern an zwölf Standorten vertreten. (TH1)