BdV erstreitet „wegweisendes Urteil für Zukunft der Lebensversicherung“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 13. Januar 2016 (Aktenzeichen: IV ZR 38/14) entschieden, dass die bisherige Darstellung der Überschussbeteiligung in den Riester-Verträgen der Allianz intransparent ist (DFPA berichtete). Für den Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ Hamburg), die in dieser Sache bereits in allen Vorinstanzen gewonnen hatten, ist dieses Urteil wegweisend für die Zukunft der deutschen Lebensversicherung. „Die obersten Richter stellen mit dem Urteil fest, dass die Versicherungsbranche den Kunden Nachteile bei der konkreten Überschussbeteiligung transparent machen muss“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
„Einschränkungen in der Überschussbeteiligung durch das Kleingedruckte sollten nun passé sein“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin bei der VZ Hamburg. Besonders bei neuen Produkten mit eingeschränkten Garantien und komplizierten Überschusssystemen müsse die Versicherungswirtschaft ihr Verhalten überdenken.
Die Verbraucherschutzorganisationen BdV und VZ Hamburg waren bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Allianz erfolgreich, unterstützten aber die Versicherung beim Gang vor das höchste Zivilgericht. „Das höchstrichterliche Urteil war uns wichtig. Es schafft endlich Klarheit und stärkt die Interessen der Verbraucher“, so Kleinlein. Besonders Geringverdiener, Kinderreiche und ältere Sparer erhielten bei klassischen Riester-Verträgen der Allianz keine Kostenüberschüsse. Dies wurde ihnen jedoch vom Branchenführer durch intransparente Darstellung in den Bedingungen nicht hinreichend klar gemacht. Transparenz auch in der Überschussbeteiligung muss jedoch integraler Bestandteil der Versicherungsverträge sein, fordern die Verbraucherschützer.
Nun gelte es auch bei neuartigen Tarifen mit eingeschränkten Garantien die Überschussregeln genau zu untersuchen. „Wir befürchten, dass besonders bei den außerordentlich komplizierten neuartigen Tarifen der neue BGH-Grundsatz nach transparenter Darstellung der Überschussbeteiligung unterlaufen wird“, so Kleinlein.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF2)