BdV setzt sich für bessere betriebliche Altersvorsorge ein
Am 7. November 2018 fand im Deutschen Bundestag die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)“ statt. Der Bund der Versicherten (BdV) hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein ist zur Anhörung vor Ort.
„Wir begrüßen, dass es aus Europa klarere Vorgaben für mehr Transparenz auch in der betrieblichen Altersvorsorge gibt. Der Regierungsentwurf bleibt aber auf halber Strecke stehen“, sagt Kleinlein.
So kritisiert der BdV die Umsetzung europäischer Vorgaben zur betrieblichen Altersvorsorge. Kleinlein: „Es wäre richtig, die Transparenz in der betrieblichen Altersvorsorge an die bei den privaten Verträgen anzupassen. Denn nur mit standardisierten Informationen hätten Sparer eine Möglichkeit tatsächlich vergleichen zu können. So könnte auch endlich die laut BdV dringend nötige echte Kostentransparenz geschaffen werden. Irreführende Angaben der sogenannten Effektivkosten würden damit ad acta gelegt.
Ein weiterer Kritikpunkt des BdV richtet sich an die Transparenz der Unternehmen. Auch die Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge sollten Klartext reden und ähnlich wie die Lebensversicherer jährlich ihre Unternehmenslage unter dem Blickwinkel der Solvabilität offenlegen. „Die Solvabilitätsberichte der Lebensversicherer haben sich bewährt. Für die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge sollten sie auch eingeführt werden“, fordert Kleinlein.
Quelle: Pressemittelung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 50.000 Mitglieder. (JF1)