"Betriebsrenten werden attraktiver und komplizierter"
Der Bundestag plant die Verabschiedung eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Dieses soll, vorausgesetzt der Zustimmung des Bundesrats, am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Fred Marchlewski, Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft Aon Hewitt, meint, dass durch dieses Gesetz die betriebliche Altersversorgung insgesamt deutlich attraktiver werde, die Komplexität aber ebenfalls zunehme.
Attraktiver werde die Betriebsrente für die Arbeitnehmer durch zahlreiche Fördermaßnahmen sowie für Unternehmen und Arbeitnehmer vor allem durch die Einführung der sogenannten Zielrente. Damit muss der Arbeitgeber nicht mehr eine bestimmte Rentenhöhe garantieren, sondern nur noch die Zahlung der Beiträge. „Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sahen bisher häufig unkalkulierbare Risiken auf sich zukommen, wenn sie eine betriebliche Altersversorgung anbieten wollten. Dieses Hindernis entfällt jetzt“, erläutert Marchlewski.
Ausdrücklich begrüßt Aon Hewitt die rechtssichere Möglichkeit, sogenannte Opt-Out-Modelle einzuführen. Dabei muss ein Arbeitnehmer der Einbeziehung in die betriebliche Altersversorgung widersprechen. Ansonsten wird er automatisch in das bestehende Entgeltumwandlungssystem zugunsten der betrieblichen Altersversorgung eingebunden. „Die Erfahrungen mit bereits bestehenden Systemen in Deutschland und im Ausland zeigen klar, dass durch Opt-Out- Modelle der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung massiv erhöht wird“, kommentiert Marchlewski.
Damit ist Marchlewski auch gleich bei der Kehrseite der Neuregelung. „Das Thema betriebliche Altersversorgung wird komplizierter. Die Unternehmen müssen sich der Herausforderung stellen, wie sich die neuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes mit den bestehenden Altersversorgungssystemen sinnvoll kombinieren und ergänzen lassen.“ Dies betreffe insbesondere auch die erweiterten steuerlichen Fördermodelle.
Überprüfungs- und gegebenenfalls Anpassungsbedarf komme auf die Unternehmen auch bei der Entgeltumwandlung zu. Arbeitgeber - soweit sie aufgrund der Entgeltumwandlung Sozialabgaben einsparen - müssten kompensierende, pauschale Zusatzbeiträge in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts leisten. Eine große Zahl von Verträgen müsse überprüft werden, bemerkt Marchlewski. Allerdings gilt für vor 2019 abgeschlossene Umwandlungsvereinbarungen eine Übergangsfrist bis 2022.
Sehr viel sei zudem von den Tarifpartnern abhängig. Sie müssten die Voraussetzungen für die reine Beitragszusage und für Opt-Out-Modelle zunächst einmal schaffen. Aon Hewitt rechnet nicht damit, dass es vor Herbst 2018 gelingen wird, entsprechende Tarifverträge in Kraft zu setzen.
Quelle: Pressemitteilung Aon Hewitt
Aon ist ein Dienstleister für Risikomanagement sowie Versicherungs- und Rückversicherungsmakler und Berater für Human Resources. Weltweit arbeiten für Aon 50.000 Mitarbeiter in 120 Ländern. In Deutschland sind rund 1.700 Mitarbeiter an acht Standorten für das Unternehmen tätig. Die Deutschlandzentrale ist in Hamburg. (JF1)