Betriebsrentenstärkungsgesetz: "Was lange währt, wird endlich gut"
Der Bundestag hat am 1. Juni 2017 das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz, BRSG) beschlossen. Oberstes Ziel des BRSG ist es, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland allgemein und insbesondere in Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) zu stärken. Eine weitere Zielgruppe sind die Geringverdiener: Finanzielle Anreize sollen es Arbeitnehmern mit geringen Einkünften leichter machen, sich eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. „Das Gesetz kann in vier tragende Säulen unterteilt werden“, so Michael Hoppstädter, Geschäftsführer vom auf Altersversorgungs-Lösungen spezialisierten Dienstleister Longial. „Das Sozialpartnermodell, was jetzt ‚Betriebsrente Plus‘ genannt wird, das Optionssystem, der Ausbau der steuerlichen Förderung sowie die gezielte Förderung von Altersvorsorge bei Geringverdienern.“
Das Sozialpartnermodell ist mit seinen Kernbausteinen nahezu unverändert zum Regierungsentwurf verabschiedet worden. Die reine Beitragszusage kann von den Tarifvertragsparteien in externen Versorgungseinrichtungen organisiert werden. Versorgungsleistungen werden als „Zielrente“ definiert, womit zu Rentenbeginn die Rente nach aktuellen Modellrechnungen im Vergleich zu den heutigen Lösungen um circa 25 Prozent höher ausfallen werde. Das Sozialpartnermodell untersagt zwar Garantien, wodurch die Rentenleistung schwanken kann. Aber die Versorgungseinrichtungen müssen einen Puffer aufbauen, um Schwankungen und insbesondere Rentenkürzungen zu vermeiden. „Durch einen neuen Sicherungsmechanismus, der in den letzten Tagen in der Koalition beschlossen wurde, liegt der Puffer bei 25 bis 35 Prozent. Damit können auch heftige kurzfristige Turbulenzen an den Kapitalmärkten abgefedert werden“, erläutert Hoppstädter.
Wie im Entwurf vorgesehen, können im Rahmen eines Tarifvertrages obligatorische Entgeltumwandlungslösungen vereinbart werden, die dann automatisch für alle Arbeitnehmer gelten. Es sei denn, dieser wird aktiv und widerspricht der Lösung. „Hier hätten wir uns gewünscht, dass auch auf Betriebsebene solche Vereinbarungen getroffen werden können“, kommentiert Hoppstädter.
Die gravierendsten Veränderungen wurden bei der steuerlichen Förderung der bAV für Geringverdiener vorgenommen. Die Einkommensgrenze ist von 2.000 auf 2.200 Euro monatlich angehoben worden. Damit könnten etwa 1,4 Millionen mehr Arbeitnehmer erreicht werden, für die der Arbeitgeber nun einen steuerlichen Anreiz erhält, eine zusätzliche, also arbeitgeberfinanzierte, Lösung zur bAV einzuführen. Darüber hinaus wird der Arbeitgeber verpflichtet, die Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen, die er bei einer Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter erzielt, zu etwa drei Viertel an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Konkret heißt das: Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent auf die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers direkt in dessen Altersversorgungsvertrag ein. Das gilt nicht nur für Neuverträge, sondern ab dem Jahr 2022 auch für alle heute bereits bestehenden Entgeltumwandlungen.
Zudem wird die sogenannte Riester-Förderung überarbeitet. Zum einen wird die Riester-Zulage von 154 Euro auf 175 Euro angehoben. Zum anderen wird nun ein betrieblicher Riester-Vertrag in der Rentenphase nicht schlechter gestellt wird als ein privater Riester-Vertrag. Derzeit fallen auf einen betrieblichen Riester-Vertrag in der Rentenphase Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Das ist bei privaten Riester-Verträgen nicht der Fall. Mit dem Freibetrag für monatliche Rentenleistungen von circa 200 Euro ist sichergestellt, dass jeder, der für das Alter spart, in jedem Fall besser dastehen wird.
Quelle: Pressemitteilung Longial
Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf und weiterem Standort in Hamburg versteht sich als spezialisierter Dienstleister für Lösungen rund um die Altersversorgung von Unternehmen und Versorgungseinrichtungen. (JF1)