Bewertungsreserven in der Lebensversicherung: GDV begrüßt BGH-Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. Juni 2018 sein Urteil (Aktenzeichen: Aktenzeichen: IV ZR 201/17) zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven in einer Lebensversicherung verkündet (DFPA berichtete).
Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Wir begrüßen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Zivilgericht die Regelung zur Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven bestätigt hat. Der BGH hat keine Zweifel daran gelassen, dass die Neuregelung der Bewertungsreserven verfassungsgemäß ist. Die aktuelle Regelung dient dem angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen ausscheidender und im Versichertenkollektiv verbleibender Versicherungsnehmer.
Der BGH hat den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zu klären ist, ob im vorliegenden Fall die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven gegeben war.“
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 524.000 Mitarbeitern, 431 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,31 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JF1)