BID: Mietpreisbremse wirft ihre Schatten voraus
Anlässlich der am 27. März 2015 zu erwartenden Billigung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes durch den Bundesrat begrüßt Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland und Präsident des Immobilienverband Deutschland (IVD), dass bei genereller Kritik zentrale, von der Immobilienwirtschaft geforderte Nachbesserungen Eingang in das Gesetz gefunden haben. Dazu zählt er in erster Linie die unbefristete Herausnahme neu errichteter Wohnungen.
Kießling sieht darin, dass die Hürden für den Nachweis von Mangellagen bei der Mietpreisbremse höher sind als bei der 2013 geschaffenen Ermächtigung zum Erlass von Kappungsgrenzenverordnungen, als wichtiges Signal und appelliert dabei an die Verantwortung der Bundesländer: „Die Länder dürfen nicht leichtfertig mit der Ermächtigungsgrundlage umgehen. Sie dürfen nur solche Gebiete als Mangellage ausweisen, in denen sie die Voraussetzungen eines angespannten Wohnungsmarktes tatsächlich nachgewiesen haben.“
Trotz der Nachbesserungen werde sich der von der Großen Koalition mit der Mietpreisbremse beabsichtigte Effekt, Menschen mit geringem Einkommen leichteren Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu verschaffen, nicht einstellen, so die BID. Im Gegenteil: Von den gedeckelten Neuvermietungs-Mieten würden insbesondere die Gutverdiener profitieren, da sich die Vermieter im Zweifelsfall immer für den Mietinteressenten mit der besseren Bonität entscheiden werden.
Unterdessen werde aber bereits ein unerwünschter Effekt der Mietpreisbremse sichtbar: die sich abkühlende Dynamik der Baugenehmigungen. „Hohe Baukosten und Steuern sowie ordnungsrechtliche Verschärfungen schrecken Investoren ab, wie an der Entwicklung der Baugenehmigungszahlen abzulesen ist. Die kurze Boomphase scheint vorbei, bevor sie richtig begonnen hat“, kommentiert der BID-Vorsitzende den abgeschwächten Aufwärtstrend beim Neubau im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr. „Wohnungsneubau ist und bleibt das einzige wirksame Mittel gegen steigende Mieten.“
Quelle: Pressemitteilung IVD
Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft.
Der BID Bundesarbeitsgemeinschaft der Immobilienwirtschaft Deutschland, Berlin, ist eine Interessensvertretung der Immobilienwirtschaft, der unter anderem mehrere Bundesverbände der Immobilienwirtschaft angehören. (JF1)