Bundesfinanzhof urteilt gegen Steuerdiskriminierung ausländischer Fonds

Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil veröffentlicht, nach dem die jahrzehntelange steuerliche Benachteiligung ausländischer Investmentfonds bei Investitionen in Deutschland rechtswidrig ist.

Geklagt hatten die Betreiber eines in Frankreich ansässigen Investmentfonds. Die Entscheidung ist von beträchtlicher finanzieller Tragweite, da zahlreiche ausländische Fonds vergleichbare Erstattungsanträge gestellt haben, die sich nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs auf eine Gesamtsumme im Milliardenbereich belaufen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Urteil samt Begründung nun auf seiner Internetseite veröffentlicht. Nach dem bereits Mitte März gefällten Richterspruch „Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Investmentfonds nach dem In-vStG 2004“ haben ausländische Fonds, die in deutsche Unternehmen investieren, über Jahre ungerechtfertigt Kapitalertragsteuern gezahlt. Diese sollen die Fonds und damit auch ihre Anleger nun zurückerhalten – plus Zinsen.

Fonds mit Auflegungsstandort außerhalb Deutschlands mussten über Jahre Kapitalertragsteuern auf Dividenden zahlen, die ihnen deutsche Unternehmen ausschütteten – während inländische Fonds, also Fonds mit dem Anfangskürzel DE in der ISIN, davon befreit waren. Diese Praxis verstößt laut Bundesfinanzhof gegen EU-Recht. Mit seinem Urteil vom 13. März 2024 hob der BFH nun ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts aus dem Jahr 2019 auf, das die Klage zunächst abgewiesen hatte.

Die Rückzahlungen könnten die Anteilspreise einzelner Fonds in der Größenordnung von mehreren Hundert Basispunkten in die Höhe treiben, ist als Einschätzung aus der Branche zu hören. In den kommenden Monaten muss nun das Hessische Finanzgericht die Ansprüche im Detail klären. Wann genau sich die zu erstattenden Kapitalertragsteuern samt Zinsen auf die Anteilspreise betroffener Fonds auswirken werden, ist noch unklar. (DFPA/abg)

www.bundesfinanzhof.de

Zurück

Recht

Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil veröffentlicht, nach dem die jahrzehntelange ...

Nach den Erkenntnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt