Bundesregierung rudert zurück: Kleiner § 34c reicht für die Immobiliardarlehensvermittlung aus
Am 26. Februar 2016 hat der Bundesrat den Weg für das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie freigemacht. Jetzt muss es nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Wie von der berufsständischen Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister, dem AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung, gefordert, hat die Bundesregierung die Anforderung an Immobiliardarlehensvermittler für das Erreichen der sogenannten „Alte-Hasen-Regelung“ an die übliche Verwaltungspraxis angepasst. Die „Alte-Hasen-Regelung“ besagt, dass ein Vermittler keine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen muss, weil die Sachkunde durch langjährige Praxis als erwiesen gilt.
„Die zwischenzeitliche Anforderung, neben der Darlehensvermittlung auch seit 2011 die Genehmigung zur Immobilienvermittlung nachweisen zu können, war weltfremd. Wir begrüßen es als AfW daher sehr, dass zukünftige Immobiliardarlehensvermittler nun nur noch die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 nachweisen müssen, um eventuell alter Hase zu sein“ bestätigt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Gesetzesanpassung.
Auch wenn die Übergangsfrist bis zum 20. März 2017 laufen wird, weist der AfW darauf hin, dass die gesetzlichen Neuerungen bereits ab dem 21. März 2016 gelten werden. In der Übergangsfrist profitieren §-34c-Erlaubnisinhaber, da sie ihre persönliche Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnisse nicht mehr neu nachweisen müssen. Sie benötigen nur noch den Vermögensschadenshaftpflicht-Nachweis sowie eine Bestätigung ihrer Sachkunde.
Quelle: Pressemitteilung AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge über 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.700 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)