Bundestag ändert mehrere Finanzmarktgesetze

Am 28. Juni 2018 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Damit wurden mehrere Finanzmarktgesetz an die EU-Vorgaben angepasst und Auslegungsfragen geklärt.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es laut Finanzministerium, in einem rechtssicheren Umfeld zu stabilen und transparenten Finanzmärkten beizutragen sowie Anlegern die wesentlichen Informationen verfügbar zu machen.

Daher ist vorgesehen, dass ein Emittent bei Wertpapieremissionen bis zu einem jährlichen Volumen von acht Millionen Euro pro Jahr keinen Wertpapierprospekt mehr erstellen muss. Ausreichend sei die Veröffentlichung eines dreiseitigen Wertpapierinformationsblattes, das „in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise den Anleger über das Wertpapier und die damit verbundenen wesentlichen Anlagerisiken informiert“, heißt es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Weitere Hintergrundinformationen wie zum Beispiel der Jahresabschluss des Unternehmens sind parallel dazu auf der Internetseite des Emittenten zu veröffentlichen. Kleinanleger dürfen in Abhängigkeit von ihrer Vermögenssituation maximal 10.000 Euro in diese Wertpapiere investieren.

Die Linke forderte die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, eine obligatorische Zulassungsprüfung für Finanzinstrumente und Kapitalanlagen aller Art einzuführen und sich auf EU-Ebene für die Einführung eines „Finanz-TÜV“ einzusetzen. Diese Bemühungen sollten durch die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Zertifizierungsbehörde für Finanzinstrumente auf nationaler Ebene flankiert werden.

Darüber hinaus sollten Anleger ein Recht auf vollständige Übersetzung des Wertpapierprospekts haben. Die Schwellen für die prospektfreie Einwerbung von Kapital wollte die Fraktion bei höchstens 2,5 Millionen Euro und damit niedriger festlegen, um gemeinnützige Projekte oder junge Start-up-Unternehmen zu entlasten. Der Bundestag lehnte diesen Entschließungsantrag bei Enthaltung der Grünen ab. (JF1)

Quelle: Finanzausschuss des Deutschen Bundestags

www.bundestag.de

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