Bundestag verabschiedet Berufszulassungsregelung für Immobilienverwalter
Bisher mussten Immobilienverwalter ihr Gewerbe lediglich anmelden. Nach einem in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedeten Gesetz müssen Immobilienverwalter (WEG- und Mietverwalter) zukünftig eine Erlaubnis beantragen, die nur erteilt wird, wenn der Gewerbetreibende zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist. Ein Sachkundenachweis muss entgegen der bisherigen Pläne nicht erbracht werden.
Allerdings sind Immobilienverwalter verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die Fortbildungsverpflichtung (20 Stunden in drei Jahren) soll dabei nicht nur für Verwalter, sondern auch für Immobilienmakler gelten. Welche Fortbildungen anerkannt werden, wird in einer Rechtsverordnung geregelt. Eine Versicherungspflicht und ein Sachkundenachweis sind für Makler nicht vorgesehen.
Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Mai 2018 in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung IVD
Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (jpw1)