Bundeswirtschaftsministerium leitet Länder- und Verbändeanhörung zum EEG 2016 ein
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 14. April die Länder- und Verbändeanhörung zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeleitet. Der Referentenentwurf zum EEG sieht vor, dass die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen wettbewerblich am Markt bestimmt werden soll. Das Gesetz sei das zentrale Instrument, um den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis zum Jahr 2050 von heute 32 auf 80 Prozent zu erhöhen.
„Das EEG 2016 behandelt die Erneuerbaren erstmals als etablierte, erwachsene Technologien und schafft die Basis dafür, die Kosten zu stabilisieren und so die Akzeptanz für die Energiewende zu stärken. Mit dem EEG 2016 werden wir die Erneuerbaren besser in den Markt integrieren und sie planvoll ausbauen. So stellen wir auch in Zukunft die sehr hohe Versorgungssicherheit in Deutschland bei gleichzeitiger Kosteneffizienz und hoher Akteursvielfalt sicher“, sagt Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie. (TH1)
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie