BVK begrüßt Erhalt des Provisionsabgabeverbotes
Gemäß einer im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 16. Dezember 2015 bleibt das Provisionsabgabeverbot noch bis zum 30. Juni 2017 bestehen. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin.
BVK-Präsident Michael H. Heinz begrüßt den regulatorischen Schritt: „Dies ist nicht nur ein großer Erfolg für unseren Verband und alle Vermittler in Deutschland, sondern auch für den Verbraucherschutz insgesamt. Somit bleiben vorerst fragwürdige Geschäftsmodelle, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, auch weiterhin den Verbrauchern erspart.“
Der BVK hatte sich bis zuletzt im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für die Aufrechterhaltung des Provisionsabgabeverbotes eingesetzt. Der Vermittlerverband befürchtete, dass mit seiner Aufhebung Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen animiert werden könnten und Versicherungsverträge nicht nach ihrem eigenen Bedarf abgeschlossen hätten, sondern nach der Höhe der Provisionsabgabe.
„Nach der Entscheidung zum Erhalt dieses Verbotes erwarten wir nun auch konsequenterweise von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass sie Verstöße gegen das Verbot nachdrücklich ahndet“, so Heinz. „Der BVK wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass das Provisionsabgabeverbot nicht nur bis Mitte 2017 aufrechterhalten bleibt.“
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Er setzt sich für die beruflichen Interessen seiner Mitglieder und die übergeordneten Anliegen des Berufsstandes ein. Der Verband mit Sitz in Bonn hat rund 10.000 Direkt- und 40.000 Organmitglieder. (jpw1)