BVK zur Versicherungsvermittlungsverordnung: "Auf Verhältnismäßigkeit achten"
Aufgrund des Inkrafttretens der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD zu Ende Februar 2018 muss die dazugehörige Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) neu gefasst werden, um Vermittlern aufzuzeigen, wie sie die geänderte Gesetzeslage zu erfüllen haben. In einer Stellungnahme, zu der das Bundeswirtschaftsministerium im Oktober dieses Jahres aufrief, fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Verbraucherschutz, Anerkennung des Berufsstandes und weniger Bürokratie. Obwohl im Entwurf der VersVermV schon wichtige Forderungen und grundsätzliche Positionen des BVK enthalten seien, sieht der Verband noch einigen Korrekturbedarf.
Der BVK kritisiert die vorgesehene Nachweispflicht bei der Weiterbildung für Versicherungsvermittler und eine geplante Lernerfolgskontrolle. „Im Rahmen von Präsenzveranstaltungen halten wir solche Kontrollen für schwer bis gar nicht umsetzbar“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Sie sind auch unnötig, da bei persönlicher Anwesenheit ohnehin ein direktes Feedback mit dem Schulungsleiter stattfindet. Kontrollen sind daher mit dem Grundgedanken einer effizienten Weiterbildung, die praxisnahe Lösungen anbieten will, unvereinbar.“ Der BVK schlägt stattdessen vor, dass die Kontrolle der Weiterbildung nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in Höhe von 15 Zeitstunden jährlich anlassbezogen durchgeführt werden soll und die Vermittler nicht dazu verpflichtet werden, diese regelmäßig nachzuweisen.
Auch im Hinblick auf den IDD-Anspruch der sachgerechten Information der Kunden über das Versicherungsprodukt und die Bestimmung der Produktadressaten will der BVK den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Die VersVermV sollte eindeutige Regelungen enthalten, die es den Versicherungsunternehmen verbieten, beispielsweise die Vergütung ihrer Vermittler an das Erreichen rein mengenorientierter Absatzziele zu koppeln.
Der BVK argumentiert zudem im Hinblick auf den Verbraucherschutz und den sozialpolitischen Auftrag der Vermittler, dass es „Keinen Vertrieb ohne Beratung“ geben dürfe. Deshalb begrüßt der Verband die künftige ausnahmslose Hinweispflicht der Vermittler über die Art und die Quelle der Vergütung sowie ihre Pflicht zur Beratung der Kunden für alle Vertriebswege.
In seiner Stellungnahme regt der BVK außerdem an, ein einzurichtendes vermittlerinternes Beschwerdemanagement von der Größe der Vermittlerbetriebe abhängig zu machen. Dies sollte vornehmlich für größere Unternehmen gelten, wohingegen kleinere und mittlere davon befreit werden sollten.
Darüber hinaus begrüßt der BVK aus Gründen des Verbraucherschutzes in der VersVermV die verpflichtende Teilnahme von allen Vermittlern am Beschwerde- und Schiedsverfahren des Versicherungsombudsmann. Dies hat der BVK für seine Mitglieder schon seit Jahren verpflichtend in seine Satzung aufgenommen.
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. (JF1)