Causa Infinus: Berufungsgericht hebt klageabweisende Urteile auf
Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hat mit Urteilen vom 12. Mai 2018 in einem Teil der Berufungsverfahren von Anlegern, die Kapitalanlagen bei der Fubus- beziehungsweise Infinus-Unternehmensgruppe gezeichnet hatten und nunmehr Verantwortliche aus der Unternehmensgruppe auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, die erstinstanzlichen klageabweisenden Urteile aufgehoben. Der jeweilige Rechtsstreit wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (Aktenzeichen: 8 U 1630/17; Az: 8 U 1631/17; 8 U 1629/17; 8 U 1628/17; 8 U 1618/17; 8 U 1623/17; 8 U 1636/17; 8 U 1617/17).
Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die von der Emissionsgesellschaft verwendeten Prospekte erhebliche inhaltliche Fehler aufwiesen, die geeignet waren, ein unzutreffendes Bild über die Chancen und Risiken der angebotenen Kapitalanlage zu vermitteln. Da zur Feststellung der weiteren Haftungsvoraussetzungen eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich ist, hat er von der Möglichkeit einer Zurückverweisung nach § 538 Absatz 2 ZPO Gebrauch gemacht. (JF1)
Quelle: Pressemitteilung OLG Dresden