Check24-Urteil: Beide Parteien sehen sich bestätigt
Der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) hatte im Herbst 2015 gegen das Internetportal Check24 geklagt. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals locke Check24 Verbraucher an, um Versicherungsverträge über die Plattform abzuschließen, ohne dass dabei die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers stattfinde. Bei der Urteilsverkündung am 13. Juli 2016 stellte das Landgerichts München I dem BVK zufolge nun klar, dass Check24 künftig den Verbrauchern beim ersten Geschäftskontakt die Maklereigenschaft eindeutig mitteilen muss. Laut Check24 habe das Gericht im Übrigen das Geschäftsmodell des Internetportals bestätigt. Check24 biete seinen Kunden sowohl eine objektive Marktbetrachtung als Beratungsgrundlage als auch gesetzeskonforme Befragung und Beratung.
Das Urteil stärkt nach Ansicht des BVK die Verbraucherrechte beim Kauf von Versicherungen über das Internet. „Dass Check24 den Verbraucher beim Erstkontakt deutlich über seine Maklerfunktion informieren muss, ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz nach der Urteilsverkündung.
Auch folgte das Gericht der Argumentation des BVK, dass Internetportale wie Check24 durchaus Beratungspflichten zu erfüllen haben. Ein Verbraucher müsse auch bei einem Online-Kauf einer Versicherung ausreichend nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragt werden, hieß es bei der Urteilsverkündung. „Wir als BVK sind der Ansicht, dass alle Vertriebswege gleich behandelt werden sollten, schließlich geht es um das Wohl der Verbraucher. Auch das Gesetz unterscheidet bei Beratungspflichten nicht zwischen Online- und Offline-Versicherungsvermittlern. Das Gericht bestätigte auch, dass Check24 seine Beratungspflichten verletzt“, so Heinz.
„Mit dem heutigen Urteil sind wir zufrieden“, sagt Christoph Röttele, Check24-Geschäftsführer. „Check24 schafft konsequente Transparenz und ist fokussiert auf echten Kundennutzen mit hoher Beratungsqualität für nachhaltig zufriedene Kunden.“ Das Gericht habe sowohl den Zeitpunkt als auch den Inhalt der Kommunikation der Makler-Statusinformation („Erstinformation“) von Check24 nicht beanstandet. Es erkannte nur Nachbesserungsbedarf bei der Präsentation der sogenannten Erstinformation. Das Gericht habe weiter erkennen lassen, dass sich lediglich beim Hausrat-, Privathaftpflicht- und Kfz-Versicherungsvergleich hinsichtlich der Formulierung beziehungsweise Darstellung einzelner Fragen geringer Anpassungsbedarf ergebe.
Quelle: Pressemitteilungen BVK und Check24
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Er setzt sich für die beruflichen Interessen seiner Mitglieder und die übergeordneten Anliegen des Berufsstandes ein. Der Verband mit Sitz in Bonn hat rund 10.000 Direkt- und 40.000 Organmitglieder.
Die Check24 Vergleichsportal GmbH ist ein Vergleichsportal im Internet und bietet Privatkunden Versicherungs-, Energie-, Finanz-, Telekommunikations-, Reise- und Konsumgüter-Vergleiche mit kostenloser telefonischer Beratung. (JF1)