Das Wichtigste zur neuen Stablecoin-Regulierung der MiCAR

Mit der „Markets in Crypto-Assets Regulation“ (MiCAR) hat der europäische Gesetzgeber einen einheitlichen EU-Rahmen für die Regulierung von Kryptowerten geschaffen. Die Regulierung umfasst auch E-Geld-Token und vermögenswertereferenzierte Token, die allgemein als „Stablecoins“ bezeichnet werden. Insoweit sind die Regelungen der MiCAR am 30.6.2024 in Kraft getreten.

MiCAR ist ein Quantensprung, weil die Regulierung von Kryptowerten bisher europaweit zerklüftet war. Europäischen Anbietern ist es nun möglich, Stablecoins in einem rechtssicheren Rahmen zu emittieren und europaweit zu vermarkten.

Das kann ein durchaus lukratives Geschäft sein, wie ein Blick auf die Gewinne von Tether und Circle verrät. Es verwundert also nicht, dass auch große europäische Player ein Interesse haben, sich auf dem Markt zu positionieren. So möchte etwa die DWS in einem Joint Venture mit Flow Traders und Galaxy Digital einen E-Geld-Token unter dem Label „AllUnity“ emittieren.

Lesen Sie hier den vollständigen Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL. M. (UCL).

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