Deutsche Kreditwirtschaft will an nationalen Aufsichtsbehörden im Finanzsektor festhalten
Am 20. September 2017 hat die Europäische Kommission Vorschläge zur Revision der Verordnungen der drei EU-Aufsichtsbehörden (ESAs) im Finanzsektor vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht dabei deutlichen Änderungsbedarf.
Ein undifferenzierter Ausbau von Zuständigkeiten und Governance der ESAs zu Lasten einer gut arbeitenden nationalen Aufsicht führe zu Bürokratie, Mehrkosten und Marktferne. Insbesondere für den Verbraucherschutz, das Prospektrecht sowie die Aufsicht über Fonds lehnt die DK Kompetenzen für die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) ab. Dort sollten die aus Sicht der DK nationalen Aufsichtsbehörden zuständig bleiben. Mit Blick auf die European Banking Authority (EBA) würden zusätzliche Kompetenzen zur Erstellung eines „Abwicklungs-Handbuchs“ wenig hilfreich erscheinen, da dies eine weitere Fragmentierung von Zuständigkeiten mit sich bringe.
Die in den Vorschlägen vorgesehene „Super-Kompetenz“ der ESAs gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden, insbesondere in Gestalt der Führung eines „Supervisory Handbook“ und eines „Strategic Supervisory Plan“, ist laut DK entschieden abzulehnen. Die nationalen Finanzmärkte und ihre Aufsichtsstrukturen seien aus guten Gründen sehr unterschiedlich. Die ESAs würden die jeweiligen Märkte nicht hinreichend kennen. Kritisch bewertet die DK, dass die Vorschläge keine wesentlichen Verbesserungen im Bereich von Level-Drei-Instrumenten wie Leitlinien und Empfehlungen bringen.
Auch die sowohl für EBA als auch ESMA angestrebten unmittelbaren Auskunftsersuchen gegenüber Instituten werden von der DK strikt abgelehnt. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die unverhältnismäßige Strafbewehrung selbst bei fahrlässigen Verstößen gegen solche Ersuchen. Vielmehr besteht auch die latente Gefahr, dass die eigentlich subsidiär angelegten unmittelbaren Informationsanforderungen in der Praxis zu einem Regelsystem erwachsen.
Mit den Vorschlägen seien erhebliche Mehrkosten für das gesamte Aufsichtssystem zu erwarten. Dies träfe am Ende die Kunden, die Bankdienstleistungen in Anspruch nehmen. Daher spricht sich die DK strikt dagegen aus, die Institute erneut mit mehr Kosten für die Aufsicht zu belasten. Eine effektive Kostenkontrolle erscheine unverzichtbar.
Die DK hatte sich bereits im Rahmen der Konsultation zum „ESA-Review“ deutlich gegenüber der Europäischen Kommission positioniert. Sie will ihre Kritik an den Vorschlägen nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck bringen.
Quelle: Pressemitteilung Bankenverband
Der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) hat seinen Hauptsitz in Berlin. Er repräsentiert mehr als 210 private Banken und elf Mitgliedsverbände. (JF1)