Deutsche Lichtmiete: Insolvenzverwalter benötigt Verwertungsauftrag von Anlegern
Um den Verkauf der Deutsche Lichtmiete Gruppe an Investoren vornehmen zu können, benötigt der Insolvenzverwalter der Unternehmensgruppe von den Anlegern, die Direktinvestitionen bei der Deutsche Lichtmiete getätigt haben, einen Verwertungsauftrag für ihre Investitionen. Nur so könne das Problem umgangen werden, dass die Eigentumsverhältnisse an den Leuchten nicht eindeutig geklärt sind.
Ein Großteil der Anleger dürfte davon ausgehen, dass sie mit ihrer Investition Produkte der Deutsche Lichtmiete gekauft haben und Eigentümer geworden sind. Allerdings ist laut Insolvenzverwalter unklar, ob das Eigentum an den Leuchten wirksam an die Anleger übertragen wurde. Auch ein Eigentumszertifikat reiche dafür nicht aus. Letztlich müsse häufig im Einzelfall geklärt werden, ob ein Anleger Eigentümer geworden ist.
Das erschwert den Verkauf der Deutsche Lichtmiete Gruppe an Investoren. „Diese Klippe versucht der Insolvenzverwalter zu umgehen, in dem die Anleger ihnen einen Verwertungsauftrag erteilen sollen. Dadurch kann er die Leuchten veräußern, auch wenn sie Eigentum der Anleger sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechtsanwälte. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kaufpreis mindestens 130 Prozent des Liquidationspreises beträgt. Liegt er darunter, kann der Anleger dem Verkauf widersprechen.
Spätestens bis zum 30. Oktober 2022 soll feststehen, welche Anleger auch Eigentümer sind. Haben sie als Eigentümer den Verwertungsauftrag erteilt, wird ihnen ihr Anteil am Erlös voraussichtlich bis Februar 2023 ausgezahlt. Ist ein Anleger kein Eigentümer geworden, erhält er keinen Anteil. Allerdings fließen 25 Prozent des Verkaufserlöses in die Insolvenzmasse ein. Anleger können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen, sobald es regulär eröffnet ist. Die Eröffnung wird voraussichtlich Anfang Mai sein.
Anleger, die Eigentümer geworden sind und den Verwertungsauftrag nicht erteilen, werden am Verkaufserlös nicht beteiligt. Sie müssen sich dann selbst, um die Verwertung der Leuchten kümmern, was mit einem erheblichen Aufwand und Schwierigkeiten verbunden sein könnte.
Anleger der Direktinvestments der Deutsche Lichtmiete sollen sich bis zum 29. April entscheiden, ob sie einen Verwertungsauftrag erteilen. „Die Anleger müssen damit rechnen, dass sie finanzielle Verluste erleiden. Das gilt allerdings auch dann, wenn sie sich selbst um die Verwertung der Leuchten kümmern. Allerdings haben sie darüber hinaus auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Seifert. (DFPA/TH1)
Brüllmann Rechtsanwälte« ist eine bundesweit tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Stuttgart.