DIN-Projekt zur Abfrage von Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzberatung gestartet
Unter Beteiligung von Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlage-Gesellschaften, Vertrieben, Maklern, Verbänden, Nachhaltigkeits-Experten, Verbraucherschützern und Wissenschaftlern hat der Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ beim Deutschen Institut für Normung (DIN) ein Projekt zur Erarbeitung eines Moduls „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ zur bestehenden DIN-Norm 77230 gestartet.
Das ESG-Modul (Environment, Social, Governance) soll nach den Vorstellungen der Initiatoren zukünftig als Bestandteil der ganzheitlichen Finanzanalyse, aber auch losgelöst davon anwendbar sein. Die modulare Erweiterung der „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ nach DIN 77230 begründen die Ausschuss-Mitglieder damit, dass Nachhaltigkeitspräferenzen Einstellungen und Verhalten von Menschen beeinflussen und deshalb einen Teil der Lebenssituation des analysierten Privathaushalts ausmachen. „Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, erwartet Dr. Klaus Möller, der Obmann des zuständigen DIN-Ausschusses.
Das geplante ESG-Modul soll Verbrauchern Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich in einem transparenten Prozess nach standardisierten Bewertungskriterien über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden. Gleichzeitig soll der zu erarbeitende Leitfaden Beratern und Vermittlern Arbeitserleichterung und Sicherheit - auch Haftungssicherheit - geben.
„Durch die diverse Zusammensetzung des Ausschusses ist gewährleistet, dass bei der Entwicklung des für die Abfrage geplanten ESG-Leitfadens die Entwicklung sowohl der deutschen als auch der europäischen Regulatorik im Blick gehalten wird. Bereits erarbeitete Vorlagen von Verbänden und Initiativen fließen in die Arbeit ein. Nach aktuellen Plänen der EU-Kommission werden Berater und Vermittler ab dem 2. August 2022 einer Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen unterliegen. Ziel des zu erarbeitenden Moduls wird es sein, Anforderungen zu definieren, wie die gesetzlichen Vorgaben praktisch umgesetzt werden können“, so die DIN-Mitteilung.
Bis April 2022 soll der Entwurf und bis Juli 2022 die endgültige Fassung des Moduls der Öffentlichkeit vorliegen, so dass der geplante Leitfaden rechtzeitig im August 2022 verfügbar ist. (DFPA/TH1)
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