Doppelte Grunderwerbsteuer bei der Abwicklung von offenen Immobilienfonds abgeschafft
Der Bundestag hat am 12. November 2015 ein Gesetz über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten beschlossen. Dieses sieht unter anderem vor, dass künftig keine Grunderwerbssteuer mehr ausgelöst wird, wenn im Rahmen der Abwicklung offener Immobilienfonds der gesetzliche Übergang der Grundstücke auf die Depotbank vollzogen wird. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt diesen Beschluss.
Durch eine Änderung im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind Anleger von in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds künftig von der doppelten Grunderwerbsteuerlast befreit. Die Grunderwerbsteuer wird künftig erst dann fällig, wenn das Grundstück tatsächlich veräußert wird. „Diese doppelte Steuerlast für Privatanleger haben wir in der Vergangenheit mehrfach kritisiert. Wir freuen uns, dass der Bundestag diese technische Korrektur vorgenommen hat“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA.
Quelle: Pressemitteilung ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im 2006 gegründeten ZIA rund 200 Mitgliedsunternehmen und 24 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen. (JF1)