DSW will bei Deutsche Bank AG Sonderprüfung durchsetzen
Auf der diesjährigen Hauptversammlung der Deutschen Bank hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) zum Ziel erklärt, eine unabhängige Sonderprüfung durchzusetzen. Zu klären gibt es aus Sicht der Anlegerschützer neben der „langen“ Liste anhängiger Rechtsverfahren auch drohende Vergleichszahlungen in Milliardenhöhe oder kartellrechtliche Vorwürfe.
Die Klärung der offenen Fragen sei für die Aktionäre von überragender Bedeutung: „Sollten etwa die Rückstellungen für Strafzahlungen oder mögliche zivilrechtliche Ansprüche zu niedrig sein, hätte das gravierenden Einfluss auf das Ergebnis“, erklärt DSW-Vizepräsident Klaus Nieding, der die Anlegerschützer seit vielen Jahren auf den Aktionärstreffen der Deutschen Bank vertritt. Zudem müsse sichergestellt sein, dass eine Wiederholung solcher Fälle unmöglich ist. „Die Ergebnisse der Sonderprüfung sollte die Bank den Anteilseignern dann im Vorfeld der HV 2016 zur Verfügung stellen“, so Nieding weiter.
Um den Antrag auf die Einsetzung eines Sonderprüfers auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung zu setzen, sind Stimmrechte von Aktien im Nennbetrag von 500.000 Euro (bei der Deutsche Bank entspricht das rund 200.000 Aktien) notwendig, die seit mindestens drei Monaten im Besitz der jeweiligen Anteilseigner sind.
„Wir fordern alle Aktionäre der Deutsche Bank AG auf, unseren Antrag zu unterstützen. Aktionäre, die sich dem Antrag anschließen wollen, haben allerdings nicht mehr viel Zeit. Sie müssen sich bis zum 17. April bei uns gemeldet haben“, betont Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DWS.
Quelle: Pressemitteilung DWS
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) wurde 1947 gegründet und ist heute mit circa 25.000 Mitgliedern der führende deutsche Verband für private Anleger. Die hauptamtliche Geschäftsführung hat ihren Sitz in Düsseldorf. Zusätzlich gibt es bundesweit acht Landesverbände, die von ehrenamtlichen Landesgeschäftsführern geleitet werden. (JF1)