ESMA veröffentlicht "praxistaugliche Leitlinien zum Zielmarkt"
Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat ihre Leitlinien zur Produktüberwachung und zur Bestimmung des Zielmarktes unter MiFID II veröffentlicht. Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde hat die Bedenken der Branche ernst genommen und ihren Ende vergangenen Jahres zur Diskussion gestellten Entwurf deutlich verbessert. Das meldet der deutsche Fondsverband BVI.
Insbesondere hat die ESMA klargestellt, dass bei der Vermögensverwaltung nicht jedes einzelne Produkt im Portfolio dem Zielmarkt des Anlegers entsprechen muss, so der BVI. Damit werde der Grundgedanke der Risikostreuung berücksichtigt und eine zielführende Zusammenstellung einzelner Produkte durch Vermögensverwalter ermöglicht. Zudem erlaubt die ESMA, dass Vertriebe und Fondsgesellschaften für Standardprodukte einen gemeinsamen Zielmarkt entwickeln. Damit erkenne die ESMA das in den vergangenen Monaten unter Beteiligung des BVI entwickelte Konzept zur Bestimmung des Zielmarkts an.
Quelle: Pressemitteilung BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 98 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten derzeit rund 2,8 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (JF1)