EU-Kommission legt Aktionsplan zur Förderung von Crowdfunding vor
Mit einem FinTech-Aktionsplan will die Europäische Kommission die Wachstumschancen in einem EU-Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen unter Nutzung neuer Technologien fördern. Im Zuge dessen soll eine in Europa einheitlich geltende Crowdfunding-Verordnung geschaffen werden, die neue, an aktuelle technologische Entwicklungen angepasste Vorschriften für Crowdfunding-Plattformen enthält. Damit sollen die Märkte für neue Marktteilnehmer leichter zugänglich und gleichzeitig sicherer werden, meldet die Göttinger Rechtsanwaltsgesellschaft Gündel & Katzorke.
Die Schaffung einer EU-weiten Lizenz („EU-Label“) soll eine europaweite Expansion erleichtern. Anleger auf Crowdfunding-Plattformen werden durch klare Regeln für die Offenlegung von Informationen, für die Governance und für das Risikomanagement und durch eine kohärente Beaufsichtigung geschützt. Zur Vorbereitung des FinTech-Aktionsplans hatte die Kommission im März 2017 eine öffentliche Konsultation durchgeführt, um die Meinungen der Interessenträger über die Auswirkungen der neuen Technologien auf Finanzdienstleistungen einzuholen. Viele Konsultationsteilnehmer hatten die Bedeutung von FinTech und technologischen Innovationen im Allgemeinen als Antriebskräfte für die Entwicklung des Finanzsektors betont und auf sich daraus ergebende Möglichkeiten in Bezug auf den Zugang zu Finanzmitteln, operativer Effizienz , Kosteneinsparungen und Wettbewerb hingewiesen. Weiteren Input lieferte die Umsetzung des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion aus dem Jahr 2015 sowie die öffentliche Konsultation zur Halbzeitüberprüfung der Kapitalmarktunion.
Quelle: Newsletter gk-law
Die Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Göttingen ist eine unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. (AZ)