EU-Prospektverordnung: Bundesverband Crowdfunding sieht Nachbesserungsbedarf
Am 11. April 2018 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze beschlossen (DFPA berichtete).
Der Bundesverband Crowdfunding begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, den Schwellenwert für die Erstellung eines Wertpapierprospektes auf acht Millionen Euro festzulegen. Allein mit der Anhebung des Schwellenwerts werde das Ziel kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern jedoch nicht erreicht. Denn: Die EU-Prospektverordnung erhöht die Prospektfreiheitsgrenze bei Eigenkapital-Emissionen von Aktiengesellschaften, nicht jedoch von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die Gesetzesentwurf sieht derzeit vor, dass zukünftig Aktien bis acht Millionen Euro prospektfrei angeboten werden können, GmbH-Anteile jedoch nur bis 100.000 Euro. In Deutschland wird der ganz überwiegende Teil der KMUs jedoch in der Rechtsform der GmbH geführt. Aktiengesellschaften werden hingegen typischerweise von größeren Unternehmen betrieben, so der Bundesverband Crowdfunding. „Eine solche Ungleichbehandlung von Aktiengesellschaften und GmbHs würde nicht zu einer Förderung von Mittelstand und Startups führen. Dies muss, wenn man Mittelstand und Startups fördern möchte, dringend angepasst werden“, so Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied zuständig für die Regulierung.
Der Verband fordert daher, dass die Prospektfreiheitsgrenze für GmbH-Anteile parallel zur Umsetzung der EU-Prospektverordnung im Vermögensanlagengesetz angepasst werden sollte, um eine Angleichung von Aktien und GmbH-Anteilen herzustellen.
Dies würde nur eine minimale redaktionelle Anpassung des Vermögensanlagengesetzes erfordern. Damit hätten GmbHs die Möglichkeit im Rahmen der bereits bestehenden Schwarmfinanzierungsausnahme des Vermögensanlagengesetzes GmbH-Anteile bis zu 2,5 Millionen Euro prospektfrei anzubieten. Dies würde zwar immer noch eine Schlechterstellung der GmbHs gegenüber den Aktiengesellschaften bedeuten, denn Aktiengesellschaften könnten mit acht Millionen Euro weiterhin deutlich mehr prospektfrei emittieren. Jedoch würde die Privilegierung der Aktiengesellschaften zumindest nicht mehr das 80-fache der GmbHs betragen, sondern nur noch das 3,2-fache.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Crowfunding
Der Bundesverband Crowdfunding e.V. mit Sitz in Berlin versteht sich als zentrale Interessensvertretung und Netzwerk der gewerblichen Crowdfunding-Plattformen in Deutschland. (JF1)